BMI verbietet "Muslim Interaktiv" – Durchsuchungen bei weiteren Vereinen

Das Bundesinnenministerium hat den Verein "Muslim Interaktiv" verboten. Laut Ministerium richtet sich die Tätigkeit des massiv über die sozialen Medien agierenden Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Ermittlungen gegen weitere Vereine laufen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat den Verein "Muslim Interaktiv" mit sofortiger Wirkung verboten und aufgelöst. Das Vermögen des Vereins wurde beschlagnahmt. Grundlage des Verbots sind vereinsrechtliche Vorschriften, wonach ein Verein untersagt werden kann, wenn er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet.

Nach Angaben des BMI lehnt "Muslim Interaktiv" das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ab und fordert stattdessen die Errichtung eines Kalifats als gesellschaftliches Ordnungsmodell. Die Organisation äußere sich regelmäßig verfassungsfeindlich, etwa durch die Ablehnung staatlicher Einflussnahme und die Bezeichnung demokratischer Strukturen als "Wertediktatur". Zudem missachtet der Verein laut BMI die Menschenrechte, insbesondere die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie die Freiheit sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Das BMI sieht in der Öffentlichkeitsarbeit von "Muslim Interaktiv" eine kämpferisch-aggressive Vorgehensweise. Die Kombination aus Social-Media-Inhalten und öffentlichen Aktionen diene der gezielten Indoktrination und der Schaffung verfassungsfeindlicher Strukturen.

Indem die Vereinigung das Existenzrecht Israels bestreite, verstoße sie gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Durch die Forderung der Errichtung eines Kalifats verdeutliche "Muslim Interaktiv" außerdem, die Souveränität anderer Staaten nicht anzuerkennen.

Ermittlungen auch gegen mit "Muslim Interaktiv" verbundene Gruppen

Parallel zum Verbot wurden am 5. November 2025 Durchsuchungen in sieben Objekten in Hamburg durchgeführt. Zudem laufen vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Organisationen "Generation Islam" und "Realität Islam". In Berlin und Hessen wurden in diesem Zusammenhang zwölf weitere Objekte durchsucht. Die beiden Gruppen stehen im Verdacht, ähnliche Ziele zu verfolgen oder organisatorisch mit "Muslim Interaktiv" verbunden zu sein.

Das BMI betonte, dass sich Vereinsverbote ausschließlich auf eine fachliche Gefahreneinschätzung stützen. Religion oder Konfession seien dabei nicht ausschlaggebend. Maßgeblich sei das konkrete Verhalten und die daraus resultierende Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung.

Redaktion beck-aktuell, js, 5. November 2025.

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