E-Zigaretten-Tanks: Wie weit geht der Jugendschutz?

Können auch Kinder und Jugendliche online leere Ersatztanks für E‑Zigaretten kaufen? Der BGH berät, wie weit der Jugendschutz greift – und ob eine Altersprüfung Pflicht ist.

Müssen Händler beim Verkauf von ungefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten im Internet das Alter ihrer Kunden kontrollieren? Diese Frage nimmt derzeit der BGH unter die Lupe. Am Donnerstag verhandelte das Gericht über einen Rechtsstreit zwischen zwei Handelsfirmen, die im Internet E-Zigaretten verkaufen. Das klagende Unternehmen hält einen Versand ohne Alters-Check für einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.

E-Zigaretten oder Vapes sind mit einer Flüssigkeit – auch: E-Liquids – gefüllt, die über ein Heizelement erwärmt, verdampft und anschließend über ein Mundstück eingeatmet wird. Die Flüssigkeit besteht in der Regel aus den Feuchthaltemitteln Propylenglykol und Glycerin, aus Nikotin sowie Aroma- und Geschmacksstoffen. Bei einigen Produktmodellen kann man die Tanks selbst mit den Liquids befüllen. Hierfür sind auch die Ersatztanks wichtig.

Kein Jugendschutz für Zigarettenpapier

Im Jugendschutzgesetz steht, dass Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Das Verbot gilt demnach explizit "auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse".

Der erste Zivilsenat des BGH erklärte in einer vorläufigen Einschätzung, dass er wohl auch die Ersatztanks – wie schon die Vorinstanzen – von dieser Regelung erfasst sieht (Az.: I ZR 106/25). Ein Verkauf ohne Altersprüfung wäre demnach rechtswidrig. Die Anwältin der beklagten Firma hatte die Ersatztanks hingegen mit Zubehör wie Zigarettenpapier verglichen, das wiederum nicht unter den Jugendschutz falle.

Redaktion beck-aktuell, js, 15. Januar 2026 (dpa).

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