Einschätzung trotz Vergleichs bekannt gegeben
Beide Feststellungen sind wichtig, weil sie die Erfolgsaussichten von Dieselklägern erhöhen. Der Senat hatte seine Einschätzung in einem Fall aus Oberfranken am 22.02.2019 überraschend öffentlich gemacht, obwohl sich der Käufer eines VW Tiguan und sein Händler kurz vor der BGH-Verhandlung auf einen Vergleich geeinigt hatten. Damit war die Möglichkeit dahin, endlich ein Grundsatz-Urteil zu sprechen.
Hinweisbeschluss veröffentlicht
Das bewog die Richter zu einem ungewöhnlichen Schritt: Sie gingen mit einem sogenannten Hinweisbeschluss an die Öffentlichkeit. So einen Beschluss bekommen normalerweise nur die Anwälte beider Parteien, um sich gezielter auf die Verhandlung vorbereiten zu können.
Rolle von Software-Updates noch unklar
Die Richter nehmen einen Sachmangel an, weil sie die Gefahr sehen, dass die Behörden dem Käufer untersagen, sein Auto weiter zu fahren. Aus dem Beschluss ergibt sich allerdings auch, dass es einen Unterschied machen könnte, ob das Auto nachgerüstet wurde. Der Kläger hatte kein Software-Update aufspielen lassen. Von einer "verminderten Eignung" geht der Senat nur bei Fahrzeugen aus, "die mit (noch) nicht nachgerüsteten Motoren des Typs EA 189 ausgestattet sind". Welche Rolle die im Oktober 2015 vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Software-Updates spielen, müssen künftige Entscheidungen erst zeigen.