BGH urteilt im Mai über gerichtliche Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen

Der Bundesgerichtshof wird am 15.05.2018 um 9.00 Uhr über die Verwertbarkeit der Aufnahmen von Auto-Minikameras als Beweis vor Gericht entscheiden. Dies teilte das Gericht am 10.04.2018 in Karlsruhe mit. Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet. Verkehrsexperten erwarten eine Grundsatzentscheidung.

Vorinstanzen entschieden gegen Heranziehung von Dashcam-Aufnahmen

Die Rechtslage ist unklar, die Gerichte urteilen bislang unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeichnungen. Im konkreten Fall aus Sachsen-Anhalt (Az.: VI ZR 233/17) wollte ein Autofahrer seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen – doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg berücksichtigten diese. Da solche Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, urteilten die Magdeburger Richter. Dagegen legte der Mann Revision beim BGH ein, der nun Klarheit in der Rechtslage schaffen soll.

Redaktion beck-aktuell, 11. April 2018 (dpa).