Vorinstanzen entschieden gegen Heranziehung von Dashcam-Aufnahmen
Die Rechtslage ist unklar, die Gerichte urteilen bislang unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeichnungen. Im konkreten Fall aus Sachsen-Anhalt (Az.: VI ZR 233/17) wollte ein Autofahrer seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen – doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg berücksichtigten diese. Da solche Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, urteilten die Magdeburger Richter. Dagegen legte der Mann Revision beim BGH ein, der nun Klarheit in der Rechtslage schaffen soll.