BGH: Urteil wegen Ermordung eines Exilkroaten im Jahr 1983 rechtskräftig
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zu BGH
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Beschluss
vom 02.05.2018
- 3 StR 355/17
Die Verurteilungen zu lebenslangen Freiheitsstrafen im Verfahren um die Ermordung eines Exilkroaten im Jahr 1983 sind rechtskräftig. Mit Beschluss vom 02.05.2018 hat der Bundesgerichtshof die auf zahlreiche Verfahrensbeanstandungen und die jeweils erhobene Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten gegen das zuvor ergangene Urteil des Oberlandesgerichts München verworfen (Az.: 3 StR 355/17).
Täter handelten auf Veranlassung der Angeklagten
Nach den Feststellungen des OLG waren die Angeklagten zur Tatzeit für den kroatischen Sicherheitsdienst SDS tätig, der Angeklagte M. als dessen politischer Leiter und der Angeklagte P. als Abteilungsleiter der Abteilung II, die für die "Bearbeitung der feindlichen Emigration" zuständig war. Jugoslawische Geheimdienste beschlossen im Jahr 1983 jedenfalls unter Mitwirkung des Angeklagten M. den in die Bundesrepublik Deutschland emigrierten Regimegegner Stjepan Durekovic zu liquidieren. Der Angeklagte M. gab diesen Liquidierungsbefehl an den Angeklagten P. weiter, der für dessen Umsetzung sorgte und dem Angeklagten M. dabei stets über den Fortgang des Auftrags berichtete. Am 28.07.1983 wurde die Tat in der Druckwerkstatt eines inoffiziellen Mitarbeiters des Angeklagten P. in Wolfratshausen ausgeführt. Stjepan Durekovic wurde von nicht ermittelten, im Auftrag jedenfalls auch des SDS und auf Veranlassung der Angeklagten handelnden Tätern, die dem Opfer in der Druckwerkstatt aufgelauert hatten, durch Schüsse und Schläge auf den Kopf mit einem scharfen Schlagwerkzeug getötet.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Den Beschluss im Volltext finden Sie auf der Internetseite des BGH im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Verwerfung der Beschwerde gegen Haftfortdauerbeschluss, BeckRS 2016, 08731
Aus dem Nachrichtenarchiv
BGH, Urteil gegen Exilkroaten wegen Mordes rechtskräftig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.03.2009, becklink 277267
Redaktion beck-aktuell,
Verlag C.H.BECK,
30. Mai 2018
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