Am Mittwoch geht es vor dem 2. Strafsenat des BGH um einen pikanten Fall: In Thüringen soll ein verschuldeter ehemaliger leitender Regierungsdirektor am Oberlandesgericht Aufträge an einen Unternehmer vergeben haben, der ihm günstige Privatkredite gegeben hatte. In der ersten Instanz vor dem LG Gera hatten diese Vorwürfe nur teilweise Bestand, doch die dortige Strafkammer verurteilte den Mann gleichwohl wegen Untreue in sechs Fällen und Vorteilsannahme in vierzehn Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Und kritisierte dabei, dass der Korruptionsfall durch die Zustände in der Thüringer Justiz wenn nicht ermöglicht, so doch mindestens erleichtert worden sei.
Der heute 70-Jährige arbeitete bis zu seinem Ruhestandseintritt 2019 in der Justizverwaltung des Freistaats Thüringen und war dabei zuletzt in seiner Funktion als Leiter des Referats 7 für das Haushaltswesen, die Personalangelegenheiten und das Beschaffungswesen für die gesamte Verwaltung der ordentlichen Gerichte und der Staatsanwaltschaften zuständig. Er war also kein Richter, sondern gelernter Verwaltungsbeamter. Laut Urteil des LG Gera, das beck-aktuell vorliegt, galt er unter Kolleginnen und Kollegen als zuverlässiger "Macher" und "Problemlöser" mit Organisationstalent und viel persönlichem Einsatz. Manche beschrieben ihn auch als aufbrausend oder cholerisch. Widerspruch habe der Mann, der sich in seiner Freizeit als Jugendfußballtrainer engagierte, nicht geduldet.
In den 90-er Jahren hatte er gemeinsam mit einigen Geschäftspartnern, unter anderem dem seinerzeitigen Präsidenten des Thüringer OLG, eine Immobilienfirma in Form einer GbR gegründet, die sich jedoch wirtschaftlich als Flop erwies. Bereits in den 2000er-Jahren sah er sich deshalb mit Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckungen konfrontiert. Die Verbindlichkeiten der GbR stiegen zwischenzeitlich auf mehrere Hunderttausend Euro an, ebenso die privaten Schulden des Justizbediensteten, der sich nur noch mit Krediten über Wasser halten konnte, darunter zum Ende hin vielfach mit kleineren Privatkrediten.
Kredite gegen öffentliche Aufträge?
In diesem Zuge wandte er sich auch an einen befreundeten Unternehmer, den er aus seiner Jugendfußball-Tätigkeit kannte. Von ihm und einem weiteren Unternehmer erhielt er nach den Feststellungen des LG Gera in der Folgezeit mehrfach zinslose oder zinsgünstige Darlehen und Stundungen. Nach Überzeugung des Gerichts standen diese im Zusammenhang mit seiner Dienstausübung und sollten sein Wohlwollen bei etwaigen Auftragsvergaben sichern.
Später vergab er tatsächlich Aufträge an den befreundeten Unternehmer – ohne dabei die erforderlichen Ausschreibungen durchzuführen und unter Verstoß gegen haushaltsrechtliche Vorgaben, wie das LG Gera feststellte. Dabei ging es um die Überlassung von Arbeitskräften (überwiegend Studentinnen und Studenten). Die hierfür gezahlten Entgelte hätten den Wert der tatsächlich erbrachten Leistungen erheblich überstiegen, befand das Gericht. Insgesamt bezifferte es den Vermögensschaden für den Freistaat Thüringen auf ca. 447.000 Euro.
Eine direkte Gegenleistungsbeziehung zu konkreten Diensthandlungen konnte das LG jedoch nicht feststellen. Zu der von der Staatsanwaltschaft beantragten Verurteilung wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB kam es damit nicht, denn dabei muss sich die Gegenleistung – im Gegensatz zur Vorteilsannahme nach § 331 StGB, die Diensthandlungen im Allgemeinen erfasst – auf ein konkretes Verhalten im Dienst beziehen. Gleichwohl sah es das LG als erwiesen an, dass der Justizbedienstete durch die Vergabe seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber dem Freistaat verletzt hatte.
Zwei Mitangeklagte, darunter der befreundete Unternehmer, wurden ebenfalls schuldig gesprochen, im Einzelnen wegen Beihilfe zur Untreue, Vorteilsgewährung und Beihilfe zu dieser. Die Kammer ordnete zudem die Einziehung von Taterträgen an, beim Thüringer Beamten in Höhe von knapp 31.000 Euro, bei dem befreundeten Unternehmer sogar in Höhe von fast einer Million Euro.
Landgericht kritisierte fehlende Kontrolle in der Justiz
Mit ihrer Revision, über die der BGH nun verhandelt (2 StR 554/25), geht die Staatsanwaltschaft Gera gegen die rechtliche Bewertung der Darlehensannahmen vor. Die Anklagebehörde fordert weiter eine Verurteilung des ehemaligen Referatsleiters wegen Bestechlichkeit. Außerdem wendet sie sich gegen die Strafzumessung des LG Gera.
Die Urteilsgründe hatten es in sich: So führte das LG damals aus, man habe zugunsten der Angeklagten berücksichtigt, dass es in der Thüringer Justiz keine funktionierenden Kontrollmechanismen gegeben habe, um derlei Machenschaften zu verhindern. Dies habe die Tatbegehung „wenn nicht ermöglicht, so jedenfalls massiv erleichtert“. Der Beamte sei als Leiter des Personal- und Beschaffungsreferats einerseits und als Beauftragter für den Haushalt andererseits sowohl für Vertragsabschlüsse als auch für die Kontrolle der Verträge auf die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben zuständig gewesen. Weder der damalige Gerichtspräsident noch das Justizministerium hätten zudem seine Amtsführung rechtzeitig überprüft.
Auf Anfrage von beck-aktuell, ob man sich die Kritik des LG Gera zu Herzen genommen habe, antwortete die Pressestelle des Thüringer OLG, man habe "die früher in der Verwaltung des Thüringer Oberlandesgerichts bestehende 'Konzentration' von Zuständigkeiten aufgelöst" und die Aufgaben auf mehrere Referate innerhalb der Verwaltung verteilt. "Die Vorgaben der Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen vom 08.01.2019 bzw. (neu) vom 24.10.2025 sind umgesetzt." Auch das thüringische Justizministerium teilte mit, dass man "unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorkommnisse am Thüringer Oberlandesgericht die Kotrollmechanismen des Ministeriums bezüglich der Aufsichtsausübung gegenüber dem Thüringer Oberlandesgericht in den Verwaltungsabläufen, insbesondere in den Bereichen Vergabe, Haushalt und Personal überprüft" habe.
Welche Rolle spielte der Ex-OLG-Präsident?
Neben den damals offenbar unzureichenden Anti-Korruptions-Strukturen innerhalb der Thüringer Justizverwaltung gibt es wohl auch persönliche Verstrickungen. So könnte der damalige Präsident des Thüringer OLG – allerdings nicht jener, der an der Firmengründung des Mitarbeiters beteiligt war – eine Rolle gespielt haben. "Eine auch nur oberflächliche Kontrolle durch den Dienstvorgesetzten, den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts" sei weder durch ihn noch durch seine Nachfolgerin erfolgt, schrieb das LG Gera in seinem Urteil.
Dabei hätte es demnach bereits 2011 Grund zur Nachforschung gegeben. Der verschuldete Referatsleiter hatte damals, als ihm das Wasser finanziell schon bis zum Hals stand, in einer E-Mail die zuständige Rechtspflegerin am Amtsgericht gebeten, während seines anstehenden Urlaubs keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn zu veranlassen. Die Rechtspflegerin wandte sich wegen dieser offenkundig unzulässigen Bitte an ihren Amtsgerichts-Direktor, der die Sache über das LG schließlich an den damaligen Präsidenten des Thüringer OLG weiterleitete. Daraus, so die Kammer des LG in ihrem Urteil, sei jedoch nichts gefolgt. Später dann, im Februar 2016, habe der OLG-Präsident ein Ermittlungsverfahren gegen seinen Mitarbeiter, das wegen des Verdachts des leichtfertigen Eingehens von Verbindlichkeiten auf Weisung des Justizministeriums eingeleitet worden war, eingestellt. Grundlage dafür war laut dem LG Gera, dass der Beamte ihm im Rahmen einer privatschriftlichen "Bankselbstauskunft" versichert hatte, in geordneten finanziellen Verhältnissen zu leben.
Wie die Staatsanwaltschaft in Gera auf Anfrage von beck-aktuell mitteilte, läuft dort gegen den Ex-Präsidenten des OLG aktuell ein Ermittlungsverfahren. Etwaige Zusammenhänge zum Untreue-Skandal, wie sie in anderen Medien kolportiert wurden, wollte man dort aber nicht kommentieren.


