OLG gab Autokäufer Recht
In dem Fall verlangt der Käufer eines vom Abgasskandals betroffenen Autos Schadenersatz vom Hersteller Volkswagen. Er hatte den Wagen, einen Sharan, Anfang 2014 gebraucht für rund 31.500 Euro gekauft. Der Mann will das Auto zurückgeben und dafür den Kaufpreis wiederhaben. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte ihm im Juni etwas mehr als 25.600 Euro zugesprochen und dabei die Nutzung des Autos angerechnet (NJW 2019, 2237). Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt.
Viele Grundsatzfragen noch ungeklärt
Höchstrichterliche Entscheidungen zum Diesel werden sehnsüchtig erwartet. Sehr viele grundsätzliche Rechtsfragen sind ungeklärt. Der BGH hatte eigentlich Anfang 2019 schon einmal zwei Fälle verhandeln wollen. Beide klagenden Autokäufer machten allerdings kurz vorher einen Rückzieher - einmal sehr wahrscheinlich wegen eines Vergleichs mit VW.
Bereits entschieden: Illegale Abgastechnik ist Sachmangel
Beim zweiten Mal ließ der BGH sich das nicht bieten und ging überraschend mit einem eigentlich nur für die Anwälte gedachten Hinweisbeschluss an die Öffentlichkeit. Seither ist immerhin klar, dass der BGH die illegale Abgastechnik als Sachmangel einstuft. Die Richter äußerten sich auch zu Käufer-Rechten bei einem Modellwechsel. Weitere Fragen dürften sich dann im Jahr 2020 klären.