BGH-Richter Wolfgang Wellner im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Wellner ist mit Ablauf des 31.03.2019 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Wellner war fast 20 Jahre als Richter am BGH tätig. Während dieser Zeit hat er vor allem die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats maßgeblich mitgeprägt, der vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen, das Arzthaftungsrecht und das Verkehrsunfallrecht zuständig ist.

Seit 1982 als Richter tätig

Wellner wurde am 25.08.1953 in St. Ingbert geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Juni 1982 in den höheren Justizdienst des Saarlandes ein. Während der Proberichterzeit war er beim Landgericht Saarbrücken und den Amtsgerichten Homburg, Völklingen, Neunkirchen und Ottweiler eingesetzt, bevor er am 02.07.1985 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit beim LG Saarbrücken zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Von dort war er von Oktober 1986 bis September 1989 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Seit seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht am 18.02.1991 war er beim OLG Saarbrücken als Mitglied in verschiedenen Zivilsenaten tätig.

Seit Ende 1999 am BGH

Mit Wirkung zum 01.12.1999 wurde Wellner zum Richter am BGH ernannt und gehörte seither dem VI. Zivilsenat an. Seit dem 14.08.2002 war er darüber hinaus Vertreter der beisitzenden Mitglieder des Senats für Notarsachen. Als stellvertretendes beziehungsweise ordentliches Mitglied war er jeweils für den VI. Zivilsenat seit dem 14.08.2002 in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und seit dem 01.12.2015 in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

Redaktion beck-aktuell, 1. April 2019.