BGH-Richter Andreas Jurgeleit verstorben

Am 29. Januar 2026 ist im Alter von 65 Jahren Andreas Jurgeleit, Richter am BGH, verstorben. Er war seit 2013 Mitglied des VII. Zivilsenats.

Jurgeleit wurde 1960 in Bochum geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er knapp ein Jahr als Rechtsanwalt tätig, bevor er im Jahr 1990 in den Justizdienst wechselte. Bevor er 1992 am LG Essen zum Richter am Landgericht ernannt wurde, arbeitete er als Richter am AG Gelsenkirchen und am AG Essen-Steele. Von 1992 bis 1994 unterbrach eine Abordnung als Lehrbeauftragter an die Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel seine Tätigkeit am LG Essen.

Nach beruflichen Stationen am OLG Düsseldorf und im nordrhein-westfälischen Justizministerium wurde er im Februar 2001 am OLG Hamm zum Richter am Oberlandesgericht befördert. Seit 2004 gehörte Jurgeleit – unterbrochen von einer Abordnung in die Verwaltung des Landtags und einer wissenschaftlichen Tätigkeit - als Beisitzer zu verschiedenen Zivilsenaten des OLG.

Im Januar 2013 wurde Jurgeleit zum Richter am BGH ernannt, wo er seitdem dem VII. Zivilsenat angehörte, der im Wesentlichen für Rechtsstreitigkeiten aus dem Werkvertragsrecht, über die Vertragsverhältnisse der Handelsvertreter und über Franchiseverträge sowie für Teile des Zwangsvollstreckungsrechts zuständig ist. Für diesen Senat war er als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Jurgeleit habe während seiner über dreizehnjährigen Zugehörigkeit zum BGH die Rechtsprechung maßgeblich geprägt, heißt es in einer Pressemitteilung des BGH. Man habe mit ihm einen verdienstvollen Richter und liebevollen Kollegen verloren.

Im Jahr 2009 verlieh die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum Jurgeleit eine Honorarprofessur.

Redaktion beck-aktuell, kw, 3. Februar 2026.

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