Wegen der Ausbreitung des Coronavirus sagt der
Bundesgerichtshof erste Verhandlungen ab. Mehrere für diese
Woche angesetzte Termine wurden am 16.03.2020 aufgehoben. Die
Entscheidung hätten die jeweiligen Senatsvorsitzenden getroffen,
sagte eine Sprecherin des obersten Zivil- und Strafgerichts in
Karlsruhe und Leipzig. "Unser primäres Ziel ist es, die persönlichen
Kontakte zu verringern." Dabei stehe der Gerichtshof vor dem Dilemma,
dass für Verhandlungen und Urteilsverkündungen der Grundsatz der
Öffentlichkeit gelte. "Auf der anderen Seite wollen wir natürlich
dazu beitragen, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet."
Lage jeden Tag neu zu überdenken
Eine Möglichkeit sei eine Reduzierung der Verhandlungen, sagte die
Sprecherin weiter. Die Situation ändere sich aber ständig. "Wir
müssen mit jedem Tag die Lage neu überdenken." Die Durchführbarkeit
von Haftprüfungen müsse dabei immer gewährleistet bleiben.
Kein Empfang von Besuchergruppen mehr
Seit dem 16.03.2020 empfängt der BGH keine Besuchergruppen und ausländischen
Delegationen mehr, wie die Sprecherin sagte. Auch die Bibliothek am
Hauptsitz in Karlsruhe sei für externe Besucher geschlossen worden.
Die Gerichtssäle würden so bestuhlt, dass jeder im Publikum
mindestens zwei Meter Sicherheitsabstand in alle Richtungen habe.
Redaktion beck-aktuell, 16. März 2020 (dpa).