Wenn der Arzt in Irland ist: Online‑Diagnose beschäftigt BGH
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Per Online-Diagnose schnell zum Medikamentenrezept – und das ganz ohne direkten Kontakt zu einem Arzt? Der BGH prüft, ob und wann eine Werbung für ein solches Angebot erlaubt ist.

Darf ein Gesundheitsunternehmen im Internet für Online-Diagnosen durch Ärzte in Irland werben? Diese Frage steht beim BGH im Mittelpunkt. In der mündlichen Verhandlung ging es darum, ob ein Werbeverbot mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. Eine Entscheidung soll später fallen.

Das beklagte Unternehmen Wellster Healthtech aus München vermittelt ärztliche Beratung und Medikamente – etwa bei Erektionsstörungen. Patientinnen und Patienten füllen einen Fragebogen aus und erhalten eine "Online-Diagnose" von einem kooperierenden Arzt in Irland. Ein persönliches Gespräch per Video oder Telefon findet meist nicht statt. Dem Anbieter zufolge ist ein Gespräch zwar möglich, aber nicht zwingend. Der Arzt stellt ein Rezept aus und leitet es an eine Versandapotheke weiter.

Braucht es das persönliche Gespräch?

Der Verband Sozialer Wettbewerb sieht in der Werbung für das Angebot einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Werbung für Fernbehandlungen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, sie erfolgt mit Kommunikationsmedien und ein persönlicher Arztkontakt ist nach fachlichen Standards nicht nötig. Der Verband sieht diese Voraussetzungen hier nicht erfüllt und klagte auf Unterlassung.

Am LG München hatte er keinen Erfolg. Das OLG München gab der Klage im April 2024 statt. Wegen möglicher psychischer Ursachen und denkbarer psychotherapeutischer Maßnahmen sei ein persönliches Gespräch erforderlich. Wellster Healthtech legte Revision ein, sodass nun der BGH verhandelte (Az. I ZR 118/24).

Rechtsrahmen für Telemedizin in Europa

Da irische Ärzte beteiligt sind, könnte die EU-Dienstleistungsfreiheit eine Rolle spielen. Diese erlaubt grenzüberschreitende Angebote, kann aber zum Gesundheitsschutz eingeschränkt werden. Der BGH könnte Fragen dazu dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.

Für Wellster-Gründer Manuel Nothelfer geht es um eine Grundsatzfrage. Das deutsche Recht kollidiere hier mit der europäischen Realität. Es brauche einen modernen, europarechtskonformen Rahmen für Telemedizin.

Redaktion beck-aktuell, js, 12. Februar 2026 (dpa).

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