BGH kippt Eventims "print@home"-Gebühr

Eine pauschale "Servicegebühr" in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof am 23.08.2018 aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die CTS Eventim AG & Co KGaA entschieden, wie die Verbraucherschützer mitteilen (Az.: III ZR 192/17).

2,50 Euro Servicegebühr für Ticketversand via E-Mail

Eventim, Marktführer in der Ticketvermittlung, bietet Verbrauchern bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen eine "print@home"-Option an. Hierbei werden die Tickets nach elektronischer Übermittlung, zum Beispiel per E-Mail, am heimischen Rechner ausgedruckt. Eventim verlangt bisher für diese "ticketdirect"-Option pauschal eine "Servicegebühr" in Höhe von bis zu 2,50 Euro, obwohl für die Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten anfallen. Dem hat der BGH jetzt einen Riegel vorgeschoben.

Eventim muss unrechtmäßig erhobene Entgelte zurückzahlen

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind nun zu Unrecht erhobene Entgelte für "ticketdirect" durch Eventim an die Kunden zurückzuzahlen. "Eventim sollte nicht darauf warten, dass jeder Kunde seine Forderungen einzeln geltend macht, sondern den Kunden die zu Unrecht kassierten Entgelte unmittelbar erstatten", fordert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale.

Musterbrief für betroffene Verbraucher

Für den Fall, dass eine solche Rückzahlung unterbleibt, kündigt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an, alle rechtlichen Möglichkeiten, von Folgenbeseitigungs- über Gewinnabschöpfungsansprüche, auszuschöpfen, damit unrechtmäßige Entgelte nicht bei dem Anbieter verbleiben. Zusätzlich bietet sie auch einen Musterbrief für betroffene Verbraucher in ihrem Internetauftritt an.

Auch Eventims "Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr" gekippt

Auch Eventims "Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr" in Höhe von 14,90 Euro (plus 5 Euro je weiteren Ticket/maximal 4 Tickets) hat der BGH nach Angaben der Verbraucherzentrale gekippt. Fans hätten im Rahmen des Vorverkaufs für die AC/DC-Welttournee 2015 ausschließlich den teuren Premiumversand wählen können. Die Tickets seien jedoch per einfacher innerdeutscher Postzustellung mit 60-Cent-Frankierung gekommen.

Redaktion beck-aktuell, 23. August 2018.