Es war das letzte Mal, dass Gerichtspräsidentin Bettina Limperg am gestrigen Mittwochabend die Presse zum jährlichen Treffen einlud: Ende August geht sie in Pension. Auch ihr Vize Jürgen Ellenberger hört auf. Im Juni will der zuständige Ausschuss des Bundestags zwar zehn neue Urteilsfinder wählen. Doch das Anforderungsprofil, das sich die obersten Zivil- und Strafrichter wünschen, wird aus deren Sicht von der Politik nicht ausreichend berücksichtigt. Auch richtig passende Kandidaten für die beiden Spitzenposten hat man auf den Vorschlagslisten für die Neuwahlen – und unter jenen künftigen Kollegen, die die Parlamentarier schon im Vorjahr gekürt haben – nicht gesichtet. "Wir würden uns freuen, wenn wir mehr beitragen können", war zu hören: "Ein bisschen mehr mit uns darüber zu sprechen, wer zu uns kommt, wäre nicht verkehrt."
Zusammen mit den OLG-Präsidenten und Präsidentinnen will man sich im Mai mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dazu austauschen, hieß es – auch über die überforderte Geschäftsstelle und Probleme mit der Digital-Technik an den Gerichten. An den Amts- und Landgerichten sei derzeit durch die Anhebung der Wertgrenze für die meisten Streitigkeiten "Land unter": Estere müssten aufgefüllt werden, die Zweiten bluteten aus.
Die Zahl neu eingegangener Zivilfälle ist in Karlsruhe erstmals nicht mehr so deutlich gesunken wie zuvor (2025: 4.630; 2024: 4.716); bei den "Diesel-Prozessen" vor dem eigens dafür eingerichteten Hilfssenat ging sie sogar von einst rund 4.000 auf immerhin noch etwa 1.000 zurück. Der Strom neuer Strafakten riss dagegen nicht ab: Er schwoll von 4.285 im Jahr 2024 auf nunmehr 4.501 (+5%) an. Die Ermittlungsrichter bekamen sogar 13% mehr Arbeit – von 3.891 auf 4.402 Maßnahmen. Zum 1. Juli hat daher Ressortchefin Hubig einen weiteren Strafsenat in Leipzig eingerichtet; das ist dann der siebte insgesamt, von denen fünf weiterhin in Karlsruhe sitzen. Doch nur eine neue Vorsitzendenstelle wurde bewilligt, die erforderlichen sechs Beisitzer und Beisitzerinnen müssen aus dem Zivilbereich abgezogen werden.
Grenzen des Wachstums
Drastisch appellierte Limperg an den Gesetzgeber: "Die Grenzen des Wachstums sind erreicht." Die Rechtsprechung an den obersten Bundesgerichten diene der Vereinheitlichung und Fortentwicklung des Rechts, nicht der generellen Überprüfung einzelner Entscheidungen der Vorinstanzen. Weitere oder kleinere Spruchkörper oder nur noch kursorische Überprüfungen seien keine Lösung – Kommunikation innerhalb des gesamten Gerichts sei unerlässlich. "Ein oberstes Bundesgericht lässt sich nicht per ordre du mufti führen wie eine Behörde oder ein Ministerium."
Hinzu kommt aus Sicht der scheidenden Gerichtschefin die wachsende Bedeutung der Resilienz der Justiz. Schließlich könne deren Unabhängigkeit auch über die Auswahl des Personals sowie über die Zuteilung von Haushaltsmitteln gefährdet werden. "Wie Journalisten werden auch Richter von den erodierenden Rändern, von Systemverächtern und Populisten unter Druck gesetzt." Limperg sprach sich deshalb (wohl auch mit Blick auf die jüngsten Reformen zur Stärkung des BVerfG) dafür aus, Besetzungsverfahren gesetzlich zu regeln. Bislang obliegen Entscheidungen über die Besetzung von Vorsitzenden-, Präsidenten- und Vizepräsidenten dem jeweiligen Bundesjustizminister und dem Kabinett.
Vollständig eingeführt hat der BGH demnach in Zivil- wie Strafsachen als führendes Werkzeug die E-Akte. Intern habe man zwar Widerstände überwinden müssen, aber die Bearbeitung werde dadurch schneller und effizienter.
Zunehmend stelle sich die Frage, wieweit KI eingesetzt werden könne. Da man – abgesehen von den Diesel-Prozessen – weniger als die unteren Instanzen mit Massenverfahren zu tun habe, könne man sie weniger zur Erkennung von Mustern in Schriftsätzen als vielmehr für Recherchen einsetzen. Doch zu klären sei etwa, wer dann sehen könne, wer was abgerufen habe, wenn man eine Akte der KI "anvertraue". Auch müsse eine subtile Beeinflussung der unabhängigen Entscheidungsfindung durch das Gericht ausgeschlossen werden.
"Die Verlage überschwemmen uns mit Geschäftsmodellen." Doch die Bezahlung solcher Angebote überschreite den Bibliotheksetat um ein Vielfaches. Am Gerichtshof schließt man nicht aus, dass zur Finanzierung Jobs von wissenschaftlichen Mitarbeitern oder sogar Richtern gestrichen werden.
Skepsis bei StPO-Reform
Wenig Hoffnung setzten sowohl Limperg wie auch diverse Vorsitzende auf das Ergebnis der vom Bundesjustizministerium eingesetzten Reformkommission für den Strafprozess. Mit rund 90 Mitgliedern aus vielerlei Rechtsberufen treffen ganz unterschiedliche Interessen aufeinander. Während die Justiz auf eine "straffere, schlankere und handhabbarere" Verfahrensführung drängt, weil etwa als missbräuchlich angesehene Beweis- und Befangenheitsanträge aus deren Sicht viele Hauptverhandlungen unendlich in die Länge ziehen, gehen die Interessen der Strafverteidiger auf Wahrung der Angeklagtenrechte und durchaus auch auf eigene Einnahmen.
Umstrittene Themen sind eine stärkere Gliederung der Verfahren, die bisherige Ausweitung der Opferrechte etwa bei der Nebenklage, eine Vorverlagerung prozessualer Elemente ins Ermittlungsverfahren und die Bild- und/oder Tonaufzeichnung. Ende kommender Woche soll eine Steuerungsgruppe die Zwischenergebnisse der sechs Arbeitsgruppen auswerten und bis zum Herbst dem Ministerium ein Ergebnis liefern. Wobei auch abweichende Minderheitsvoten aufgenommen werden könnten.
Zufrieden zeigte sich Limperg mit den Feierlichkeiten zum 75-jährigen Gerichtsjubiläum. Solche Tage der offenen Tür wolle man künftig wieder häufiger veranstalten. Unglücklich war die oberste Zivil- und Strafrichterin hingegen mit den langwierigen Planungsprozessen für die Modernisierung ihrer Gebäude: Der Westflügel werde endlich dieses Jahr fertig, hofft sie, und der Ostflügel vielleicht im kommenden.


