BGH lehnt Haftbeschwerde von Ex‑CDU‑Politiker ab

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Axel Fischer steht wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht, fehlte aber wiederholt und wurde deshalb festgenommen. Nun hat der BGH entschieden, dass er weiter in Haft bleibt.

Nach seiner Festnahme kurz vor Weihnachten wegen mehrfachen Fehlens bei einem Korruptionsprozess gegen ihn muss der frühere CDU‑Bundestagsabgeordnete Axel Fischer weiter im Gefängnis bleiben. Der BGH verwarf eine Beschwerde gegen den Haftbefehl des OLG München vom 22. Dezember, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.

Fischer muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Im Dezember war er mehrfach nicht zu dem Prozess erschienen. Das Gericht wertete dies als nicht ausreichend entschuldigtes Fernbleiben, erließ Haftbefehl und ließ ihn am 22. Dezember aus einer Klinik in Baden‑Württemberg nach München bringen. Seitdem sitzt Fischer in der Justizvollzugsanstalt München‑Stadelheim.

Zuletzt hatte das Münchner OLG eine Anregung der Verteidigung, den bestehenden Haftbefehl gegen diverse Auflagen außer Vollzug zu setzen, abgelehnt.

Fischer beteuerte Unschuld

Aserbaidschan soll sich jahrelang bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv war, soll der Anklage zufolge im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft München über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben.

Fischer hat die Vorwürfe vor Gericht bestritten und gesagt: "Ich bin unschuldig." Er habe keine finanziellen oder sonstigen Zuwendungen für pro‑aserbaidschanisches Abstimmungs‑ oder anderes Verhalten bekommen. Er habe immer frei abgestimmt und niemals seine Stimme "verkauft".

Wie lange der Prozess dauert, ist offen. Zuletzt hatte die Verteidigung nach Angaben eines Gerichtssprechers angekündigt, weitere Anträge zu stellen. Bei einem wichtigen Anklagepunkt droht noch im Januar eine Verjährung – sollte sich der Prozess über das Datum hinaus verzögern, könnte Fischer dafür dann nicht mehr verurteilt werden.

Redaktion beck-aktuell, js, 15. Januar 2026 (dpa).

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