BGH geht eher nicht von Rechtsmissbrauch bei der Umwelthilfe aus

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann voraussichtlich weiterhin Unternehmen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz abmahnen und verklagen. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs sehen nach ersten Beratungen keinen Anlass, die Klagebefugnis der Umwelthilfe infrage zu stellen, wie der Senatsvorsitzende Thomas Koch am 25.04.2019 in der Verhandlung in Karlsruhe sagte. Nach vorläufiger Einschätzung spreche auch nichts für rechtsmissbräuchliches Verhalten. Das Urteil wird in den nächsten Wochen verkündet (Az.: I ZR 149/18). Der Termin dafür stand zunächst nicht fest.

Autohaus hatte Verfahren angestoßen

Ein Autohaus aus dem Raum Stuttgart, das erfolgreich von der Umwelthilfe verklagt wurde, hat die Frage vor den BGH gebracht. Es wirft der DUH unter anderem vor, mit ihren Abmahnungen und Gerichtsverfahren als anerkannter Verbraucherschutzverband hauptsächlich Geld für andere Zwecke machen zu wollen. Die DUH setzt derzeit in etlichen Städten Diesel-Fahrverbote durch. Das tut sie aber in ihrer Funktion als Naturschutzorganisation.

Redaktion beck-aktuell, 25. April 2019 (dpa).