Neue Richterin für den BGH: Claudia Kurtze verstärkt 3. Strafsenat

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat Claudia Kurtze zur Richterin am BGH ernannt. Die 41‑Jährige bringt langjährige Erfahrung in Strafsachen und am BGH selbst mit. Welche Aufgaben sie künftig übernimmt, steht nun fest.

 

Kurtze trat 2011 in den höheren Justizdienst ein und war zunächst am LG Landau in der Pfalz tätig, wo sie 2014 zur Richterin ernannt wurde. Nach einer Abordnung an das Pfälzische OLG Zweibrücken folgte von 2019 bis 2022 eine dreijährige Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am BGH. Während dieser Zeit wurde sie zur Richterin am OLG Zweibrücken befördert.

Ab Oktober 2022 leitete sie als Vorsitzende Richterin mehrere Strafkammern am LG Landau. Mit der Ernennung hat das BGH-Präsidium sie nun dem 3. Strafsenat zugewiesen. Dieser Senat ist neben allgemeinen Revisionen aus den Bezirken Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz insbesondere für Verfahren aus dem Bereich des Staatsschutz- und Völkerstrafrechts zuständig.

Redaktion beck-aktuell, js, 5. März 2026.

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