Nach Messerstichen in Gymnasium: Verurteilung als Mordversuche hat Bestand

Die Verurteilung eines Wuppertaler Schülers wegen dreifachen Mordversuchs ist rechtskräftig. Der Jugendliche hatte vier Mitschüler attackiert. Die Revision seines Anwalts scheiterte vor dem BGH.

Das LG hatte den damaligen Oberstufenschüler und Stufen-Besten zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt. Er habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt.

Der bei der Tat 17-jährige Gymnasiast hatte im Februar 2024 in einem Pausenraum vier seiner Mitschüler mit einem Messer angegriffen und verletzt. Danach hatte er sich selbst schwere Verletzungen zugefügt, indem er sich mehrfach mit dem Messer in die Brust stach.

Der Verteidiger hatte eine Verurteilung nur wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt und Revision eingelegt. Das überzeugte den BGH nicht: Der damals 17-Jährige habe sich seinen arglosen Mitschülern von hinten genähert und sie mit dem unerwarteten Angriff überrascht. Deshalb habe das LG zu Recht eine Tötungsabsicht angenommen und die Tat als heimtückisch eingestuft.

BGH, Beschluss vom 29.04.2025 - 3 StR 101/25

Redaktion beck-aktuell, kw, 8. Mai 2025 (dpa).

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