Diesel-Skandal: Urteil gegen Ex-Audi-Chef ist rechtskräftig

2023 verurteilte das LG München II den früheren Audi-Chef Stadler und zwei weitere Angeklagte zu hohen Bewährungs- und Geldstrafen. Nun hat der BGH über die Revision entschieden. 

Das Urteil gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler im Diesel-Skandal ist rechtskräftig. Dies teilte der BGH in Karlsruhe mit. Ende Juni 2023 hatte das LG München II* Stadler und zwei Mitangeklagte wegen Betrugs zu hohen Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Es war das erste strafrechtliche Urteil in Deutschland im Diesel-Skandal, der die
Branche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat.

Gegen das Urteil hatten die Angeklagten Revision eingelegt, diese wurde aber vom 1. Strafsenat des BGH verworfen, wie
nun mitgeteilt wurde (Beschluss vom 16.12.2025 – 1 StR 270/24). Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

Stadler wurde wegen Betrugs in 17.177 Fällen verurteilt

Die Wirtschaftsstrafkammer des LG hatte Stadler wegen "Betrugs in 17.177 tateinheitlichen Fällen" zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Er habe die Manipulation der Abgasreinigung großer Audi-Dieselmotoren zwar nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos viel zu spät gestoppt, hieß es damals zur Begründung.

Neben Stadler hatte auch der Porsche-Vorstand sowie der Ingenieur P. in dem Verfahren vor Gericht gestanden. Alle drei Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt. Hatz wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt, P. zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und 50.000 Euro Bewährungsauflage.

Die Kammer legte ihnen einen Schaden von 2,3 Milliarden Euro zur Last, denn ein Großteil der Fahrzeuge war in den USA verkauft worden und hatte dort nach Aufdeckung der Tricksereien nach US-Gesetz nur noch Schrottwert. Für in Deutschland verkaufte Autos setzte das Gericht nur 5% Wertverlust an.

Verbotene Abschalteinrichtung an Abgassteuerung

Der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. hatten laut Urteil ab 2008 dafür gesorgt, dass Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerungen eingebaut wurden. Damit hielten die Autos Grenzwerte auf dem Prüfstand ein, auf der Straße aber nicht.

Ziel war es, sich den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung zu sparen, nachdem sich die Techniker des Konzerns verrechnet hatten. Der Volkswagen-Konzern wollte damals mit dem "Clean Diesel" den US-Markt erobern. Die Entwickler standen unter Zeit- und Erfolgsdruck, und Abteilungsleiter P. forderte von seinen Mitarbeitern "intelligente Lösungen", um die kaum erfüllbaren Erwartungen zu erfüllen.

*Anm. d. Red.: In einer früheren Version war hier nur die Rede vom "LG München", es gibt jedoch nur das LG München I und II. Wir haben den Gerichtsnamen dementsprechend präzisiert (Änderung am 23.12.2025, mam).

BGH, Beschluss vom 16.12.2025 - 1 StR 270/24

Redaktion beck-aktuell, sst, 19. Dezember 2025 (dpa).

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