Vita
Manfred Schmid trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in seiner Heimatstadt München in den Dienst der Finanzverwaltung und war zunächst mehrere Jahre im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen tätig. Anschließend führte ihn sein Weg 1986 für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dann als Sachgebietsleiter in ein Münchner Finanzamt. Im Januar 1990 entschied sich Manfred Schmid für den Richterberuf und wechselte an das Finanzgericht München, dem er – unterbrochen durch eine vierjährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BFH – bis zu seiner Ernennung zum Richter am BFH am 01.08.2004 angehörte.
Zusätzliche Aufgaben übernommen
Im obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen war Manfred Schmid dem Zweiten Senat zugewiesen, der hauptsächlich für Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und die Einheitsbewertung zuständig ist. Daneben habe sich seine große Leistungsbereitschaft durch die Übernahme zusätzlicher Aufgaben, vor allem als stellvertretender Senatsvorsitzender, als Mitglied im Großen Senat des BFH und zeitweise als Mitglied im Fünften Senat, gezeigt, heißt es in der Mitteilung des BFH. In der steuerlichen Fachwelt ist Schmid als Mitautor in einem Standardkommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung hervorgetreten.