Betrachtungszeitraum für ortsübliche Vergleichsmiete soll verlängert werden

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 11.12.2019 den Regierungsentwurf eines Gesetzes angenommen, mit dem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll (BT-Drs. 19/14245). Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst. Wie es in dem Entwurf heißt, werden dadurch kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten werde dies zu einem gedämpften Anstieg führen. Ein Antrag der Grünen zum besseren Schutz der Mieter vor steigenden Mieten (BT-Drs. 19/14369) wurde abgelehnt.

Kritik von Opposition

In der Debatte verteidigten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen den Entwurf als guten Kompromiss und Teil eines Paketes zum Schutz des Mietwohnungsmarkts. Während die Unionsfraktion solide Leitplanken im Mietrecht sieht, sich aber gegen eine immer stärkere Regulierung auf Kosten des Wohnungsneubaus aussprach, verdeutlichte die SPD, dass es ihrer Meinung nach weiteren Handlungsbedarf gebe. Die Grünen halten den Gesetzentwurf nicht für ausreichend, um dessen Ziele zu erreichen. Kritik kam auch von den anderen Oppositionsparteien.

Redaktion beck-aktuell, 11. Dezember 2019.