Berliner Senat billigt Entwurf für bundesweit erstes Mobilitätsgesetz

Berlin will das Miteinander von Autos, Fahrrädern, Bussen und Bahnen sowie Fußgängern als erstes Bundesland gesetzlich regeln. Der rot-rot-grüne Senat beschloss am 20.02.2018 den Entwurf für ein Mobilitätsgesetz. Ziel ist einerseits, mehr Menschen zum Umsatteln auf den öffentlichen Nahverkehr und das Fahrrad zu animieren. Andererseits soll der Verkehr in der Hauptstadt für alle sicherer werden, wie Verkehrs- und Umweltsenatorin Regine Günther (parteilos/für die Grünen) mitteilte.

Lückenloses Netz von Fahrradwegen geplant

Laut Gesetz soll es künftig an allen Haupt- und Nebenstraßen ein lückenloses Netz von Fahrradwegen geben. An Hauptstraßen sollen Radwege so breit sein, dass Überholen möglich ist, und teils baulich vom Autoverkehr getrennt sein. Geplant sind zudem 100.000 neue Stellplätze für Fahrräder, die Hälfte davon an Haltestellen des ÖPNV.

Entschärfung gefährlicher Kreuzungen

Festgeschrieben ist auch die Entschärfung gefährlicher Kreuzungen. Pro Jahr sollen bis zu 30 unfallträchtige Verkehrsknotenpunkte so umgestaltet werden, dass die Gefahr sinkt. Für den ÖPNV wird ein Vorrangnetz definiert, an dem sich alle weiteren Verkehrsplanungen auszurichten haben. Busse oder Trams sollen möglichst Vorfahrt haben.

Gesetz noch nicht komplett

An dem Gesetzentwurf, der nun im Abgeordnetenhaus weiter diskutiert wird, hatten zahlreiche Verbände und Lobbygruppen mitgearbeitet. Fahrradinitiativen und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) lobten am 20.02.2018 die Abkehr von der autogerechten Stadt hin zu einem umwelt- und stadtverträglichen Verkehrskonzept. Noch ist das Gesetz nicht komplett. Es soll noch durch Regelungen speziell für Fußgänger, zu "Intelligenter Mobilität" (Carsharing, autonomes Fahren) sowie um ein Konzept zum Wirtschaftsverkehr ergänzt werden.

Redaktion beck-aktuell, 21. Februar 2018 (dpa).