Kleine oder ungewollte Regelverstöße sollen nicht teuer werden
Das Gesetz soll es unseriösen Abmahnern erschweren, das Wettbewerbsrecht zu missbrauchen, um Entschädigungen oder Strafen wegen kleiner oder ungewollter Regelverstöße zu fordern. So können etwa kleine Onlinehändler beispielsweise schon wegen eines Fehlers im Impressum abgemahnt werden. Wirtschaftsverbände fürchten, dass die strengeren Regeln der neuen Datenschutzgrundverordnung das bestehende Problem verschlimmern.
Kreis der Klageberechtigten soll eingegrenzt werden
Dem Zeitungsbericht zufolge will der Gesetzentwurf den finanziellen Anreiz für Anwaltskanzleien begrenzen, indem der Streitwert bei unerheblichen Verstößen auf 1.000 Euro beschränkt wird. Klageberechtigt wären demnach außerdem nur Mitbewerber mit ähnlichen Angeboten sowie Wirtschaftsverbände, die nach bestimmten Kriterien als dafür qualifiziert eingetragen sind. Auch die Höhe der Ansprüche und die Wahl des Gerichtsstands sollen transparenter werden.