Bericht: Justizministerium legt Gesetz gegen Abmahnungsmissbrauch vor

Die Bundesregierung prüft ein Gesetz, mit dem kleine Unternehmen besser vor unseriösen Abmahnungen geschützt werden sollen. Ein Entwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sieht unter anderem höhere Anforderungen an die Kläger und eine Beschränkung des Streitwerts bei unerheblichen Verstößen vor, wie das "Handelsblatt" berichtete. Der Rechtsausschuss des Bundestags hatte zuvor von Barley gefordert, bis zum 01.09.2018 einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

Kleine oder ungewollte Regelverstöße sollen nicht teuer werden

Das Gesetz soll es unseriösen Abmahnern erschweren, das Wettbewerbsrecht zu missbrauchen, um Entschädigungen oder Strafen wegen kleiner oder ungewollter Regelverstöße zu fordern. So können etwa kleine Onlinehändler beispielsweise schon wegen eines Fehlers im Impressum abgemahnt werden. Wirtschaftsverbände fürchten, dass die strengeren Regeln der neuen Datenschutzgrundverordnung das bestehende Problem verschlimmern.

Kreis der Klageberechtigten soll eingegrenzt werden

Dem Zeitungsbericht zufolge will der Gesetzentwurf den finanziellen Anreiz für Anwaltskanzleien begrenzen, indem der Streitwert bei unerheblichen Verstößen auf 1.000 Euro beschränkt wird. Klageberechtigt wären demnach außerdem nur Mitbewerber mit ähnlichen Angeboten sowie Wirtschaftsverbände, die nach bestimmten Kriterien als dafür qualifiziert eingetragen sind. Auch die Höhe der Ansprüche und die Wahl des Gerichtsstands sollen transparenter werden.

Redaktion beck-aktuell, 31. August 2018 (dpa).

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