Bayern verschärft Gesetz gegen terroristische Gefährder

Terroristische Gefährder können in Bayern von August 2017 an länger eingesperrt werden. Der Landtag in München stimmte am 19.07.2017 für das Polizeiaufgabengesetz, das die Erhöhung der Präventivhaft von 14 Tagen auf bis zu drei Monate vorsieht.

Richter entscheidet allein – Verlängerung der Haftdauer möglich

Künftig können Richter alleine anordnen, wie lange die Präventivhaft für Terrorverdächtige dauert. Spätestens nach drei Monaten muss ein Richter erneut entscheiden. Er kann die Haftdauer dann aber verlängern. Die Einführung des Begriffs "drohende Gefahr" nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht das.

Bayerischer Innenminister sieht Notwendigkeit "starken Staates"

"Wir sind eine offene Gesellschaft, aber zum Schutz der Gesellschaft braucht es einen starken Staat", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Die Bürgerrechte in Deutschland würden nicht von den Behörden durch Gesetze oder Überwachung bedroht, sondern von Extremisten und Chaoten, wie sich beim G20-Gipfel in Hamburg gezeigt habe.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2017 (dpa).