Bayern geht bei Erbschaftsteuer für Firmen Sonderweg

Nach dem mühsam ausgehandelten Kompromiss zur Besteuerung von Firmenerben zeichnet sich neuer Streit ab. Bayern schlägt bei der Umsetzung der im Herbst 2016 geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes einen Sonderweg ein – die anderen 15 Bundesländer stehen dagegen hinter dem Anwendungserlass. Ein entsprechender koordinierter Ländererlass zur Umsetzung der auf Druck des Bundesverfassungsgerichts geänderten Steuerprivilegien für Firmenerben gilt somit nur für die Finanzämter in 15 Bundesländern, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am 28.07.2017 in Berlin bestätigte. "Das ist ein einmaliger Vorgang", sagte er. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.

Berlin hat keine Handhabe gegen bayerischen Sonderweg

Bayern hatte schon bei der langwierigen Kompromisssuche zwischen Bund und Ländern versucht, die neuen Vorgaben zugunsten der Wirtschaft und der Familienunternehmen zu entschärfen. Kritiker vermuten nun, dass der Fiskus in Bayern die neuen Regeln weniger streng auslegen könnte als die Finanzämter in den anderen Ländern. Da die Erbschaftsteuer keine Bundes- und auch keine Gemeinschaftssteuer ist und von den Ländern eingezogen wird, hat Berlin keine Handhabe gegen den Sonderweg des Freistaates.

Vorgaben für Steuerprivilegien nur etwas verschärft

Nach dem im September 2016 vereinbarten Kompromiss sollen Firmenerben auch künftig weitgehend vom Fiskus verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Vorgaben für die Steuerprivilegien wurden auf Druck des Bundesverfassungsgerichts aber etwas strenger gefasst als bisher. Die neuen Regeln traten rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft. Wegen des Widerspruchs aus Bayern hatte sich die Veröffentlichung des Anwendungsschreibens verzögert.

Redaktion beck-aktuell, 28. Juli 2017 (dpa).