Der 1949 geborene Bauer Rudolf Rupp aus Oberbayern verschwand am 13. Oktober 2001 spurlos. Zuvor war er mit seinem Auto zur örtlichen Vereinsgaststätte gefahren und hatte dort "ordentlich gebechert". Acht Bier waren auf seinem Deckel verzeichnet. Er hatte wie üblich anschreiben lassen. Seine Frau, die auch dort nach ihm suchte, zahlte am nächsten Tag seine Zeche. Das Auto, ein Mercedes 230 E, mit dem er gegen Mitternacht weggefahren war, war ebenfalls nicht mehr auffindbar. Ein in der Nähe von Neuburg an der Donau ansässiger Schrotthändler saß deswegen 2004 fünf Monate lang unschuldig in Untersuchungshaft.
Erst lange nach seinem Verschwinden und nach aufkommendem Gerede im Dorf kam der Leiter der Ermittlungsgruppe auf die Idee, der angeblich tyrannische Bauer müsse nach dem Kneipenbesuch heimgekommen sein, womit nun die als "asozial" geltenden Familienangehörigen ins Visier der Kripo gerieten. Anfang 2004 durchsuchten die Ermittlerinnen und Ermittler das Anwesen und nahmen die Angehörigen auf die Polizeistation mit, um sie dort als Zeugen zu vernehmen. Als Beschuldigte hätten sie mehr Rechte gehabt und wurden erst mal weichgekocht. 2005 wurden Rupps Ehefrau und der Ex-Freund einer der Töchter wegen Totschlags zu je achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagten hatten gestanden, Rupp erschlagen, zerstückelt und an die auf dem Hof lebenden Hunde verfüttert zu haben. Die 15 und 16 Jahre alten Töchter wurden zu zweieinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahren Jugendstrafe wegen Beihilfe durch Unterlassen verurteilt. Ihre Geständnisse hatten sie jedoch noch vor dem Prozess widerrufen.
Die Geständnisse: Brutalität in allen Details
Laut Urteil war das ahnungslose Opfer mit einem Vierkantholz hinterrücks niedergestreckt und danach mit einem Zimmermannshammer erschlagen worden. Am nächsten Morgen sollten seine Ehefrau und der Ex-Freund der Tochter Rupp mit einem Messer, einer Säge und einer Axt zerstückelt und die Leichenteile an die auf dem Hof lebenden Hunde verfüttert haben. Der Leib soll aufgeschnitten und die Organe entnommen worden sein. Das Blut soll mit einem Margarinebecher abgeschöpft worden sein, nachdem Arme und Beine abgetrennt worden waren. Der Kopf wurde angeblich ausgekocht und zerkleinert auf dem Misthaufen entsorgt.
Wie aus von der Polizei veröffentlichten Videos ersichtlich ist, wurde die angebliche Tat mit den Beschuldigten auf dem Bauernhof nachgestellt. Obwohl sich die Aussagen widersprachen und teilweise gegenseitig ausschlossen, weckte dies offenbar keine Zweifel bei den Ermittlungsbehörden. Offensichtlich wollte man unbedingt ein Geständnis, egal wie fragwürdig es war. Einen Suizid des von finanziellen und gesundheitlichen Problemen geplagten Bauern schloss man kategorisch aus, obwohl Rupp das bereits angekündigt hatte. Er wolle mit seinem Mercedes in die Donau fahren, soll er mal gesagt haben.
Problematisch war jedoch, dass es für ein derartiges brutales Tatgeschehen auf dem ganzen Hof nicht die allerkleinste Spur gab, obwohl höchst intensiv gesucht wurde. Es gab trotz gründlichem Luminoleinsatz weder Blutspuren noch Knochenreste. Das Landgericht ging in seinem Urteil davon aus, dass die "restlichen Leichenteile" möglicherweise an die inzwischen geschlachteten Schweine verfüttert worden waren. "Der Kammer ist bekannt, dass Schweine als Allesfresser auch die restlichen Leichenteile samt Knochen fressen würden", stellte das Gericht fest. Der BGH verwarf anschließend die von der Verteidigung eingelegte Revision.
Der Bauer saß auf dem Grund der Donau
Blöd nur für die bayerische Justiz, dass 2009 der verschwundene Mercedes des Verschwundenen aus der Donau geborgen wurde. Auf dem Fahrersitz befand sich der durch Fischfraß teilweise skelettierte Rudolf Rupp, der sonst jedoch ohne noch ersichtliche Verletzungen war, weshalb die Rechtsmedizin ein Tötungsdelikt durch Erschlagen ausschließen konnte. Außerdem waren alle Gliedmaßen noch vorhanden. Es gab auch keine Löcher im Schädel, die dort nach den Aussagen der Verurteilten hätten sein müssen. Man hatte ausgesagt, dass das Tatwerkzeug im Schädel steckengeblieben war. Eigentlich würde man annehmen, dass man dann das Urteil nicht aufrechterhalten konnte, denn außer den noch vor Prozessbeginn widerrufenen Geständnissen gab es keinerlei Beweise für die Schuld der Verurteilten. Doch dem war nicht so. Aber was waren diese Geständnisse eigentlich wert und vor allem: Wie kam es zu den Geständnissen?
Wie sich später herausstellte, waren die Geständnisse der mit einem sehr niedrigen IQ ausgestatteten Beschuldigten auf suggestivem Wege und teilweise ohne Rechtsbeistand zustande gekommen. Ein von der Ermittlungsbehörde zuvor aufgestellter Fragenkatalog ähnelte erstaunlich den späteren Geständnissen. Falsche Geständnisse unter Druck sind eine allseits bekannte Tatsache. Doch selbst jetzt, als klar war, dass wesentliche Teile der vom Schwurgericht in seinem Urteil getroffenen Feststellungen nicht stimmen konnten, lehnte die Justiz den Wiederaufnahmeantrag der Verteidigerin ab und hielt die Verurteilung weiterhin im Ergebnis für richtig. Die Justiz tut sich sehr schwer, Fehler einzugestehen.
Freispruch zweiter Klasse und keine Haftentschädigung für die Unschuldigen
Das Wiederaufnahmeverfahren im deutschen Strafrecht, um rechtskräftige Urteile aufgrund neuer Tatsachen, Beweismittel oder schwerer Verfahrensmängel aufzuheben, ist nur sehr schwer möglich und dauert lange. Einmal getroffene Entscheidungen sollen wegen des Rechtsfriedens im Grundsatz nicht mehr angefochten werden können. Regina Rick war eine der Strafverteidigerinnen der Familie Rupp und schaffte dies mit viel Beharrungsvermögen und Gerechtigkeitsgefühl sowie gehörigem medialen Druck. 2010 gab die bayerische Justiz schließlich doch einem Antrag der Verteidigung auf Wiederaufnahme des Verfahrens statt. Alle Verurteilten wurden 2011 – nachdem sie ihre Haft bereits abgesessen hatten – schließlich freigesprochen. Üblicherweise hatte es auch für die Verurteilten nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung gegeben.
Allerdings waren die Richterinnen und Richter nach wie vor davon überzeugt, dass einer oder mehrere der Angeklagten den Bauer getötet hatten. Es konnte nur nicht festgestellt werden, wer letztendlich für den Tod verantwortlich war. In dubio pro reo. Es war ein Freispruch zweiter Klasse. Man hielt daran fest, dass Rupp nach Hause gekommen und umgebracht worden sei. Einen Suizid schloss man weiterhin aus, was Sachverständige ganz anders sahen. Für die Verteidigung spielte es keine Rolle, ob Rupp vielleicht Selbstmord begangen hatte oder nur unglücklicherweise in die Donau gerollt war. Auch Haftentschädigungen für die jahrelange Haft wurden den unschuldig Verurteilten verweigert oder gekürzt mit der Begründung, dass sie schließlich die Tat gestanden hätten.
Die viele Ungereimtheiten und das problematische Zustandekommen ihrer detaillierten falschen Geständnisse und der Widerruf derselben noch vor dem Prozess 2005 wurden dagegen juristisch nicht aufgearbeitet. Erst durch Einsicht in Beiakten und Asservate kamen entlastende Indizien zum Vorschein, die zuvor vorenthalten wurden. So gab es entlastende Tagebücher der Töchter und den Zündschlüssel des Autos, der zuvor seltsamerweise angeblich nicht auffindbar gewesen war.
Verteidigerin kritisierte mangelnde Fehlerkultur der Justiz
2015 wurde eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Haftentschädigung vom EGMR als unzulässig verworfen. Die Verurteilten hatten gestanden und waren nach Ansicht der Justiz somit selbst schuld an ihrem Unglück. Immerhin wurde 2020 die Strafprozessordnung geändert, nunmehr müssen Vernehmungen bei vorsätzlich begangenen Tötungsdelikten in Bild und Ton aufgezeichnet werden, wenn "die schutzwürdigen Interessen von Beschuldigten, die erkennbar unter eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder einer schwerwiegenden seelischen Störung leiden, durch die Aufzeichnung besser gewahrt werden können." In Fachkreisen wird dies als Lex Rupp bezeichnet. Dass Rudolf Rupp, der sowohl gesundheitlich und finanziell erheblich unter Druck stand und in Kürze einen Offenbarungseid leisten sollte, sich selbst getötet hatte oder durch einen Unfall ums Leben kam – das schlossen die Richterinnen und Richter weiterhin kategorisch aus.
Regina Rick, die die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund ihrer Hartnäckigkeit erst ermöglichte, beklagte deshalb eine mangelnde Fehlerkultur der Justiz. Das sollte sich auch noch in anderen Verfahren, in denen sie mit ihrem Beharrungsvermögen Unschuldige aus dem Gefängnis holte, bestätigen. Es sei ihr Gerechtigkeitssinn und Verteidigerinneninstinkt, der sie dazu bringe, sich in so einen Fall zu verbeißen, vor allem, wenn arme Menschen "in die Pfanne gehauen werden." Rick konnte nicht verstehen, warum Gericht und Staatsanwaltschaft die abstrusen Geständnisse nicht ernsthaft hinterfragt hatten.
Dr. Ernst Reuß ist Jurist und Sachbuchautor, außerdem ist er Autor von verschiedenen True-Crime-Büchern.


