Richterbund: Exekutive darf sich nicht über Entscheidungen der Justiz hinwegsetzen
Ins gleiche Horn stieß der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn. “Es liegt völlig neben der Sache, Gerichte dafür zu kritisieren, dass sie geltendes Recht anwenden“, sagte er dem “Handelsblatt“. “In einem Rechtsstaat sind nicht die Rechtsauffassung eines Ministers oder das vermeintliche Rechtsempfinden einer Mehrheit maßgeblich.“ Wenn die Exekutive sich über Entscheidungen der Justiz hinwegsetze oder sie fortlaufend infrage stelle, untergrabe das die Autorität der Rechtsprechung. “Das bringt den Rechtsstaat aus dem Gleichgewicht“, warnte Rebehn.
Verkehrsministerium hatte gerichtlich angeordnetes Diesel-Fahrverbot kritisiert
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte das gerichtlich angeordnete Diesel-Fahrverbot für die Autobahn 40 in Essen als unverhältnismäßig kritisiert und gesagt, solche Diskussionen gebe es nur in Deutschland und “auch nur aus einer unglaublichen Wohlstandssituation heraus“. Scheuers Parlamentarischer Staatssekretär Steffen Bilger (CDU) sagte: “Viele Menschen wundern sich zu Recht über solche weltfremden Urteile.“ Ähnlich äußerte sich der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger.
Städtebund bezweifelt Nutzen der Klagen
In der Union regt sich auch deutliche Kritik an der Deutschen Umwelthilfe, die schon in etlichen deutschen Städten wegen hoher Schadstoffwerte Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund bezweifelt den Nutzen der Klagen: Damit stelle sich die Umwelthilfe als “Retter des Klimas in den Städten“ dar und versuche, “ihre Ziele in den Gerichtssälen voranzutreiben, obwohl die Lösung nur vor Ort gelingen kann“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. “Medienwirksam werden Dieselfahrverbote gefordert, obwohl damit die Umweltbelastung regelmäßig nicht abnimmt, sondern sich nur auf die Umgehungsstraßen verteilt.“