Vonovia gibt nach: Mieter darf Solaranlage auf Balkon betreiben

Ein Mieter aus Aachen darf sein Balkonkraftwerk ohne Auflagen betreiben. Nachdem Vermieter Vonovia sich lange mit harten Vorgaben gewehrt hatte, gab er seinen Widerstand vor Gericht nun auf. Ein Rückzug mit Signalwirkung, so die DUH.

Wie zuerst das IT-Portal heise.de berichtete, hatte das führende deutsche Wohnungsunternehmen Vonovia dem Mieter für den Betrieb einer Mini-Solaranlage auf dem Balkon zuvor zahlreiche Auflagen erteilt, die für den Mann kaum erfüllbar waren, unter anderem detaillierte Windlastberechnungen, statische Nachweise und die Einhaltung der strengen Normen für Vertikalverglasung. Der Mieter klagte, unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Wie der Verband berichtet, hat Vonovia der Klage vor Gericht vorbehaltlos zugestimmt, so dass sich der Rechtsstreit zugunsten des Mieters und auf Kosten der Vonovia erledigt hat.

"Der Rückzug von Vonovia bestätigt, dass der pauschale Widerstand gegen Balkonkraftwerke rechtlich und sachlich nicht haltbar ist. Wer Mieterinnen und Mieter mit überzogenen technischen Anforderungen ausbremst, steht der Energiewende aktiv im Weg. (…) Wir fordern alle großen Vermieter auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und ihre internen Vorgaben an Recht und Realität anzupassen", erklärte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, im Anschluss an das Verfahren.

weiterer Erfolg für Mieter

Ein weiterer Erfolg für die Mieterseite in der privaten Energiewende sei außerdem ein Urteil von Anfang Dezember, erklärt die DUH weiter. Eine große Hamburger Wohnungsgenossenschaft hatte einem Mieter die Entfernung seines Balkonkraftwerks auferlegt. Das AG Hamburg-Wandsbek stellte in seinem Urteil klar, dass der Vermieter dies nicht verlangen könne. Pauschale Bedenken des Vermieters wie Haftungsrisiken oder optische Beeinträchtigungen seien demnach keine ausreichenden Gründe für eine Entfernung der Solaranlage.

Außerdem sei mit dem Urteil erstmals explizit auch der Anschluss an einer herkömmlichen Außensteckdose ("Schuko") gerichtlich erlaubt worden, so die DUH weiter. Das spare den Mietern hohe Kosten der in der Vergangenheit oft für Balkonanlagen verlangten Einspeisesteckdose.

Redaktion beck-aktuell, sst, 9. Januar 2026.

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