Die australische Aufsichtsbehörde für die Anwaltschaft ("Victorian Legal Services Board") hat einem Anwalt aus Victoria verboten, weiterhin selbstständig tätig zu sein oder eine eigene Kanzlei zu führen. Zudem untersagte ihm die Behörde, Treuhandkonten zu führen. Er darf damit nur noch als angestellter Rechtsanwalt unter Aufsicht tätig sein und muss sich quartalsweise vor der Aufsichtsbehörde verantworten.
Der Grund: Der Anwalt war beim Einsatz von KI ertappt worden. Er hatte vor einem australischen Familiengericht im August 2024 eine Liste mit falschen Präzedenzfällen vorgelegt, wie The Law Society Gazette meldet. Die nicht existenten Gerichtsentscheidungen waren von einer KI frei erfunden worden, bemerkte der zuständige Richter. Neben falschen Fundstellen wiesen die anwaltlichen Schriftsätze demnach auch unzutreffende Zusammenfassungen auf.
Das Gericht ermahnte den Anwalt, das Verhalten stelle eine Verletzung seiner beruflichen Sorgfaltspflichten dar. Der Anwalt entschuldigte sich noch im Verfahren und erklärte, er habe weder die Absicht gehabt, das Gericht zu täuschen, noch die Tragweite der von ihm verwendeten KI-Technik verstanden. Er räumte ein, die Ergebnisse der KI nicht überprüft zu haben, was im Nachhinein ein gravierender Fehler gewesen sei.
Aufsichtsbehörde will abschrecken
Zwar zeigte der Richter Verständnis für den Anwalt und betonte, der Vorfall werde sich wohl nicht wiederholen. Trotzdem verwies er den Vorfall an die Aufsichtsbehörde.
Am 19. August entschied diese, dass der Jurist zwar weiterhin als Anwalt tätig sein darf – jedoch nur unter den oben genannten Auflagen. Die Beschränkungen der Anwaltszulassung sollen für mindestens zwei Jahre gelten.
Die Behörde betonte, dass die Entscheidung nicht nur der individuellen Disziplinierung diene, sondern auch der Signalwirkung für die gesamte Anwaltschaft. Ziel sei es, sicherzustellen, dass der Einsatz von KI im Rechtswesen nur in Einklang mit den berufsrechtlichen Pflichten erfolge. Hierfür hat die australische Disziplinarbehörde auch einen Leitfaden herausgegeben. Es ist das erste Mal, dass die Behörde im Fall einer KI-Halluzination eingeschritten ist.
Auch in Deutschland gibt es bereits zwei bekannt gewordene Verfahren, in denen Anwälte falsche Fundstellen eingereicht haben, die höchstwahrscheinlich von KI halluziniert worden waren. Bislang hatten diese Fehler jedoch noch keine berufsrechtlichen Auswirkungen für die Betroffenen. Trotzdem erteilte auch die Bundesrechtsanwaltskammer einen siebenseitigen Hinweis zum Einsatz von KI.


