Judex non calculat – und Statistik kann er auch nicht: Wir bilden deutlich weniger Volljuristen aus als gedacht
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Wie viele Studienanfänger beginnen jedes Jahr das Jurastudium? Und wie viele schließen das zweite Examen ab? Roland Schimmel und Jörn Griebel vermuten, dass diese Frage nicht einmal vom Bundesjustizministerium beantwortet werden kann, jedenfalls wenn es sich an der Statistik des BfJ orientiert.

Die Statistik zur Juristenausbildung 2023 des Bundesamtes für Justiz ist kürzlich erschienen. Wie jedes Jahr ist sie ein Ärgernis – sowohl, was die Inhalte, als auch, was die Darstellung angeht. Es beginnt damit, dass sie sich nur um die beiden Examina und die Zwischenzeit des Referendariats dreht. Das Bundesamt scheint nicht verlässlich sagen zu können, wie viele junge Menschen überhaupt ein Jurastudium aufnehmen. Dies wäre als Ausgangspunkt für eine Bewertung der Leistung des Ausbildungssystems mit all seinen prüfungsrechtlichen Komponenten doch sehr hilfreich. Denn dann könnte man diese Zahl in Relation zu der der Absolventen mit zweitem Examen setzen. Glaubt man dem Deutschen Juristen-Fakultätentag, waren es über viele Jahre bei einer Gesamtschau der jeweiligen Wintersemester und Sommersemester konstant 20.000 Studienanfänger in den Staatsexamensstudiengängen. Die Zahl scheint aber zu fallen, jedenfalls werden für das Wintersemester 2022/23 und das Sommersemester 2023 zusammen nur noch 16.936 Studienanfänger im Staatsexamensstudiengang angegeben – ein beachtlicher Schwund in kurzer Zeit. Aber wer weiß, ob die Zahlen wirklich stimmen?

Auch die Zahl der Assessoren, die als Volljuristen potenziell alle klassischen Rechtspflegeberufe (Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt) aufnehmen können, wird uns in der Bundesamtsstatistik nicht präsentiert. Dies wird zwar insbesondere in der Zeitreihe auf Seite 18 der Statistik 2023 mit der Nennung von 8.358 Assessoren eindeutig suggeriert, bei näherer Betrachtung stimmt diese Zahl aber nicht. Denn was die Statistiken zu den Absolventen beider Examina generell messen, ist die Zahl der im jeweiligen Jahr durchgeführten Prüfungen, die auch Wiederholungsprüfungen und Verbesserungsversuche umfasst. Selbst bei den Angaben zu "bestandenen Prüfungen" in der Zweiten Staatsprüfung werden nicht nur die (einmal) erfolgreichen Individuen gezählt; die Zahlen umfassen – dies sagt das Kleingedruckte der Fußnoten zu den jeweiligen Statistiken – auch Notenverbesserer, die erneut bestanden oder eben nicht bestanden haben. Erst wenn man solche Doppelzählungen bei den Angaben zu beiden Examina konsequent herausrechnete, wüsste man, wie viele Individuen das erste und zweite Staatsexamen pro Jahr jeweils bestehen.

Notenverbesserer verfälschen Statistik

Die Zahl der Notenverbesserer wird zwar teilweise in besagten Fußnoten genannt, aber es wird nicht danach differenziert, ob der Verbesserungsversuch erfolgreich war oder nicht (denn nicht bestehende Notenverbesserer müssen natürlich wieder aus der Zahl der abzuziehenden Gesamtzahl der Notenverbesserer herausgerechnet werden). Für manche Bundesländer finden sich bereits keine Angaben zur Zahl der Notenverbesserer, darunter Länder mit großen Prüflingskohorten wie Nordrhein-Westfalen (über 2.400 Prüflinge). Man kann also die realen Absolventenzahlen nur überschlägig errechnen bzw. schätzen.

Nun könnte man vermuten, dass zwischen den genannten und den tatsächlichen Zahlen vielleicht nur marginale Unterschiede bestehen. Wir gehen hingegen davon aus, dass die Differenz zwischen den für 2023 genannten, erfolgreich zweitexaminierten 8.358 Assessoren und der wirklichen Zahl bei fast 900 Absolventen liegt, eine Abweichung von über 10%.

Diese Abweichung ergibt sich aus folgender Überlegung: Für 2023 nennt die Bundesamt-Statistik (S. 10 und 18) besagte 8.358 erfolgreiche Kandidaten. Wir sind uns aber einig, dass bereits in der Vorjahresstatistik mitgezählte erfolgreiche Kandidaten, die zur Notenverbesserung antreten, nicht nochmals gezählt werden dürfen (oder – sollten die erfolgreiche Prüfung und die Notenverbesserung in das gleiche Jahr fallen – nur einmal zu zählen sind). Die für die überwiegende Zahl der Länder angegebene Zahl der Notenverbesserer beläuft sich summiert auf 630. Zieht man diese ab, bleiben 7.728 erfolgreiche Kandidaten. Weil aber unter den Verbesserern auch Nichtbesteher sind, ist deren Zahl wieder aufzuschlagen (denn die Gesamtzahl der Nichtbesteher ist ja bereits abgezogen; anderenfalls würde diese Teilmenge zweimal abgezogen werden). Sie beläuft sich auf 81 (S. 11, Fn. 7). Zwischenzeitlich lautet also die "als richtig vermutete Zahl" 7.809.

Unglücklicherweise gibt es wie angesprochen aber einige – relativ referendarzahlenstarke – Bundesländer, die die Notenverbesserer zwar mitzählen, aber ihre Zahl nicht nennen. Hier hilft nur eine Schätzung. Mangels anderer Anhaltspunkte überträgt man die “Notenverbessererquote” der Länder mit Angaben auf die Länder ohne Angaben. Nach Abzug der dabei ermittelten Zahl ergibt sich ein Bestand von ca. 7.470 erfolgreichen Teilnehmern. Damit hat man eine halbwegs nachvollziehbar berechnete Zahl von Volljuristen, die 2023 auf den juristischen Arbeitsmarkt gekommen sind.

Die suggerierte Zahl der 8.358 Assessoren liegt um beachtliche 11,2% über der der 7.470. Das sind fast 900 Volljuristen weniger, als die Statistik auf den ersten Blick ausweist. Das wiederum könnte eine wichtige Information für all diejenigen sein, die angesichts der erwartbaren Ruhestandswelle einschätzen wollen, ob eigentlich ausreichend juristischer Nachwuchs ausgebildet wird. Und es zeigt, wie viele Studierende wir in diesem zweifellos faszinierenden Fach über die Jahre verlieren. Von drei Fünfteln steuern wir auf zwei Drittel zu. Sollten die oben genannten Studienanfängerzahlen stimmen, dann kann es geschehen, dass der Rechtsstaat in einigen Jahren in weitaus größere Schwierigkeiten gerät als es schon heute der Fall ist.

Wieder sehr hohe Nichtbestehensquoten im Erstversuch

Auch im Detail sind die Zahlen wieder erschreckend. Die Zahl der Nichtbesteher in der Ersten Prüfung wird mit 27,5% ausgewiesen. Darunter befinden sich aber einmal mehr auch bereits erfolgreiche Prüflinge, die bei der Notenverbesserung durchfallen, sowie erfolglose Wiederholer. Wie viele Individuen im Erstversuch scheitern, kann man also gar nicht sagen, nur dass es – je nach Standpunkt – wohl zu viele für eine Ausbildung sind, die sich als mustergültig wahrnimmt.

Und wie stets sind die Nachrichten für die weiblichen Prüflinge nicht gut. Unter den erfolglosen Teilnehmern der Ersten Prüfung sind sie prozentual deutlich stärker vertreten als in der Gesamtgruppe der Prüflinge: Der Anteil an den antretenden Prüflingen liegt bei 61,9%, der an den erfolglosen bei 68,9%. Aber auch das wissen wir schon seit Jahren. Die neue Bundesjustizministerin erfährt es vielleicht erstmalig, wird sich aber wie ihr Vorgänger nicht für zuständig erachten. Dies ist angesichts ihrer ausgeprägten Bildungskompetenz sehr zu bedauern. Ihre Kolleginnen in den Bundesländern hoffen derweil, dass eine jüngst zu dieser Frage angestoßene Untersuchung erst eines fernen Tages (bestenfalls nach ihrer Amtszeit) die erwartbaren Erklärungen liefert. Die juristischen Feministen draußen im Lande schweigen beschämt über die Zahl hinweg. Kurzfristiger Diskussions- oder gar Handlungsbedarf wird nicht gesehen.

Prof. Dr. Roland Schimmel lehrt Wirtschaftsprivatrecht und Bürgerliches Recht an der Frankfurt University of Applied Sciences; Prof. Dr. Jörn Griebel ist Professor für Öffentliches Recht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Siegen. 

Redaktion beck-aktuell, Gastbeitrag von Prof. Dr. Roland Schimmel und Prof. Dr. Jörn Griebel, 8. September 2025.

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