Asylverfahren in Ankerzentren dauern länger als zu Beginn

Die Asylverfahren in den sogenannten Ankerzentren sind inzwischen nicht mehr so kurz wie nach der Eröffnung der ersten Einrichtungen im Sommer 2018. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht, lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Antrag dort im zweiten Quartal dieses Jahres bei drei Monaten. Im ersten Quartal waren die Verfahren im Schnitt schon nach zwei Monaten abgeschlossen gewesen, 2018 lag der Durchschnittswert bei 1,3 Monaten. Über die Daten hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe zuerst berichtet.

Spezifische Fälle mit erhöhter Bearbeitungsdauer

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte die längere Verfahrensdauer mit der gestiegenen Anzahl der Fälle, die in den Zentren bearbeitet werden. Er sagte: "Die Ursache für den Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer in den Anker-Einrichtungen sowie in den funktionsgleichen Einrichtungen kann auch darin begründet sein, dass mit steigender Gesamtfallzahl auch die Anzahl von spezifischen Fällen mit erhöhter Bearbeitungsdauer ansteigt" – etwa weil die Identitätsklärung viel Zeit in Anspruch nehme, medizinische Probleme auftauchten oder Anfragen an andere Behörden gestellt werden müssten. Insgesamt seien die Verfahren aber immer noch deutlich kürzer als die von Asylbewerbern, die anders untergebracht seien.

Durchschnittswert bei 4,5 Monaten

Unabhängig davon, wo die Fälle bearbeitet wurden, lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Asylantrag im zweiten Quartal dieses Jahres bundesweit bei 4,5 Monaten. Nicht berücksichtigt sind hier alte komplizierte Verfahren, bei denen der Asylantrag bereits vor 2017 gestellt worden war.

Erste Zentren in Bayern

Die ersten Ankerzentren gingen im Sommer 2018 in Bayern an den Start, mittlerweile gibt es solche oder ähnliche Einrichtungen auch in einigen anderen Bundesländern. Anker steht für An(kunft), k(ommunale Verteilung), E(ntscheidung) und R(ückführung). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Verwaltungsgerichte, Ausländerbehörden und die Bundesagentur für Arbeit sollen dort zusammenarbeiten.

Redaktion beck-aktuell, 7. Oktober 2019 (dpa).