Geringe Anerkennungsquote
Mit dem Gesetz werde ein wesentlicher Punkt des Koalitionsvertrages umgesetzt, so die Regierung weiter. Ziel der neuen Regelung sei eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren. Denn die Anerkennungsquote von georgischen, algerischen, marokkanischen und tunesischen Staatsangehörigen sei gering. Im Jahr 2018 habe sie lediglich 0,6% für Georgien, 2,0% für Algerien, 4,1% für Marokko und 2,7% für Tunesien betragen.
Antragsteller müssen Vermutung der Nichtverfolgung widerlegen
Bei sicheren Herkunftsstaaten werde vermutet, dass ein Antragsteller aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird. Diese Vermutung könne durch den Antragsteller im Rahmen seines Asylverfahrens widerlegt werden. Es finde weiterhin eine individuelle Prüfung statt. Das bedeute: Sofern die vom Antragsteller angegebenen Tatsachen oder Beweismittel die Annahme begründeten, dass ihm politische Verfolgung droht, werde seinem Antrag entsprochen. Sei dies nicht der Fall, werde der Antrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Die Folge sei, dass das weitere Verfahren deutlich zügiger vorangeht.
Bundesregierung rechnet mit Rückgang der Zugangszahlen
Das Verfahren setze ein klares Signal an bereits eingereiste und migrationswillige Personen ohne Aussicht auf einen Schutzstatus: Nach einer Ablehnung müssten sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Mit der neuen Regelung sollen die Verfahren beschleunigt und die Aufenthaltsdauer der Antragsteller in Deutschland deutlich verkürzt werden. Durch die geplante Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten rechnet die Bundesregierung mit einem deutlichen Rückgang der Zugangszahlen aus diesen Staaten.