Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schulz zum 1. Januar 2014 einen Teilzeitantrag bei der Polizei Hamburg eingereicht hatte, jedoch nicht beabsichtigte, die Arbeit neben seiner Tätigkeit als BDK-Bundesvorsitzender aufzunehmen.
"Der Angeklagte hatte von Anfang an nicht vor, für die Polizei Hamburg zu arbeiten", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Vielmehr wollte er den Freiraum nutzen, um ungestört für den BDK zu arbeiten und sich seinem Studium der Kriminalistik zu widmen. "Das Ganze war auf Täuschen und Tricksen gegründet", führte der Richter aus.
Die Folge: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten – ausgesetzt zur Bewährung. Zudem muss Schulz rund 75.000 Euro zurückzahlen.
"Der Staat darf nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen"
Als Beweismittel wurde auch eine E-Mail aus Anfang 2014 vorgelegt. Darin schrieb Schulz an seine Vorgesetzte: "Die Arbeitszeit ist schnell erklärt: Null Stunden ist die Absprache."
Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Sie argumentierte, Schulz habe seine Dienste erbracht und wolle keine Freistellung, sondern habe bis zum Ausscheiden des damaligen Polizeipräsidenten Wolfgang Kopitzsch als wissenschaftlicher Berater gearbeitet. Dessen Nachfolger habe es versäumt, die Stelle aktiv zu besetzen. "Der Staat darf nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen", sagte der Verteidiger.
Öffentlich wurde der Fall 2017, als über die Bezahlung von Polizei-Gewerkschaftern diskutiert wurde. Schulz verwies auf eine schriftliche Vereinbarung, die ihm Freistellung bei Weiterbezahlung zusicherte. Das Problem: Die Hamburger Polizeiführung wusste davon nichts. Schulz verlor seine Ämter beim BDK und bei der Polizei Hamburg.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision angekündigt.


