Arbeitsschutz wird für Coronazeiten angepasst

Ein neuer Arbeitsschutzstandard hat die Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch das Coronavirus im Blick. Der Arbeitsschutzstandard COVID 19 formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise und will Menschen damit die notwendige Sicherheit geben, um ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Vorgestellt wurde der Standard am 16.04.2020 durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und den Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Stefan Hussy.

Betrieblicher Infektionsschutz

Nach dem neuen Arbeitsschutzstandard muss der Arbeitsschutz bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden. Dieser soll dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst werden.

Betriebsärzte und Arbeitsschutzexperten einbinden

Um die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern, soll eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben genutzt werden. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit könnten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards beraten und bei der Unterweisung unterstützen. Die Betriebe sollen ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, gegebenenfalls telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.

Maßnahmen zur Wahrung des Sicherheitsabstandes

Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern soll universell auch bei der Arbeit eingehalten werden, und zwar sowohl in Gebäuden als auch im Freien und in Fahrzeugen. In den Betrieben sollen entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden Wo dies nicht möglich ist, sollen wirksame Alternativen ergriffen werden.

Geänderte Abläufe sollen Kontakte reduzieren

Die Abläufe in den Betrieben sollen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro sollen durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert werden.

Niemals krank zur Arbeit

Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) sollen den Arbeitsplatz verlassen beziehungsweise zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier seien die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.

Schutzmasken bei unvermeidlichem direkten Kontakt

Wo eine Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, soll der Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang zu den betrieblichen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung stellen.

Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen

Weiter soll der Arbeitgeber Waschgelegenheiten beziehungsweise Desinfektionsspender bereitstellen, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen sollen den Infektionsschutz weiter verbessern. Auf die verbindliche Einhaltung einer "Nies-/Hustetikette" bei der Arbeit soll besonders geachtet werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen und Risikogruppen besonders schützen

Weiter soll die arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt genutzt werden. Diese ermögliche individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste könnten hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, soll er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen ergreifen.

Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen

Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, sollen Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge erarbeiten und mit den örtlichen Gesundheitsbehörden kooperieren, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte sollen angehalten werden, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.

Aktive Kommunikation

Der Arbeitgeber soll seine Beschäftigten zudem aktiv unterstützen. Führungskräfte sollen vor Ort klarstellen, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise sollen verständlich erklärt und gegebenenfalls erprobt und eingeübt werden.

Redaktion beck-aktuell, 16. April 2020.