Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt kommunale Verbindlichkeiten von insgesamt 167 Kommunen in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro in die Landesschuld. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hervor. "Damit setzt das Land ein starkes Zeichen für verlässliche Finanzpolitik und für leistungsfähige Städte und Gemeinden als Grundlage unseres Gemeinwesens.", erklärt Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes NRW.
Hintergrund ist das am 9. Juli 2025 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossene Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW). Dieses sieht vor, die Kommunen von der Hälfte ihrer zum Stichtag 31. Dezember 2023 vorhandenen übermäßigen Verbindlichkeiten zu befreien und diese kommunalen Altschulden in die Landesschuld zu übernehmen.
Jeder teilnehmenden Kommune wird dabei eine einheitliche Mindestquote ihrer Verbindlichkeiten in Höhe von 41,1 Prozent abgenommen. Über diesen Prozentsatz hinaus greift eine Spitzenentschuldungsregelung für besonders hoch verschuldete Städte und Gemeinden: Sollten nach der Mindestentschuldung noch übermäßige Verbindlichkeiten oberhalb der Schwelle von 1.500 Euro pro Kopf vorhanden sein, werden diese vollständig in die Landesschuld übernommen. Bis zum Stichtag am 30. November 2025 gingen bei der landeseigenen Förderbank insgesamt 167 Anträge von Kommunen für die Entschuldung ein.
Ministerpräsident Wüst: Auch den Bund trifft Verantwortung bei Entschuldung der Kommunen
Nach Prüfung der Anträge belaufen sich die übermäßigen Verbindlichkeiten auf rund 17,7 Milliarden Euro. Auf dieser Grundlage übernimmt das Land NRW anteilig kommunale Verbindlichkeiten im Wege eines Schuldnerwechsels.
"Wir geben unseren Städten und Gemeinden wieder Luft zum Atmen und stärken die Handlungsfähigkeit der Kommunen.", so Ministerpräsident Hendrik Wüst: "Ich bin Bundeskanzler Friedrich Merz für sein Bekenntnis dankbar, dass bei der Entschuldung unserer Kommunen auch der Bund seinen Teil der Verantwortung übernehmen wird. Für die Zukunft muss zwischen Bund, Ländern und Kommunen klar sein: Wer bestellt, bezahlt. Der Grundsatz der Veranlassungskonnexität muss nun auch vom Bund endlich konsequent angewendet werden."


