beck-aktuell: Die Bundesregierung will mehr Menschen länger im Arbeitsmarkt halten und es dazu attraktiver machen, nach dem Renteneintritt weiterzuarbeiten. Herr Professor Fuhlrott, worum geht es bei der sogenannten Aktivrente genau?
Fuhlrott: Die Aktivrente will die Möglichkeit für ältere Menschen attraktiver gestalten, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Bis zu 2.000 Euro erzielter Verdienst im Monat sollen steuerfrei sein, außerdem ohne Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das macht das Modell für Rentnerinnen und Rentner attraktiv, weil sie neben ihrer Rente zusätzliches Einkommen erzielen können. Für Unternehmen ist es eine Chance, erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb zu halten. Und die Politik verbindet damit die Idee, die Renten- und Sozialkassen zu entlasten.
beck-aktuell: Aber hinzuverdienen dürfen Rentnerinnen und Rentner doch heute schon. Zum Beispiel mit einem Minijob bis 556 Euro im Monat. Ist die Aktivrente nicht nur eine Ausweitung?
Fuhlrott: Das wird kontrovers diskutiert. Bei einem Minijob fallen zumindest Pauschalbeiträge an, bei der Aktivrente würden aber keine zusätzlichen Rentenbeiträge gezahlt. Für die Rentenversicherung bringt das also unmittelbar keine weitere Einnahmen und keine Entlastung. Es könnte vielmehr Mitnahmeeffekte geben, sodass unter Ökonomen umstritten ist, ob das Vorhaben überhaupt zu der gewünschten Entlastung führt. Das sind aber primär keine juristischen Fragen.
"Das Vorbeschäftigungsverbot müsste entfallen"
beck-aktuell: Erst mal hätte der Staat durch die Steuerbefreiung Mindereinnahmen, Wirtschaftsinstitute rechnen mit 800 Millionen bis 1,4 Milliarden Euro weniger Steuern pro Jahr – davon ausgehend, dass nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit bekämen. Das wirft die Frage auf: Für wen soll die Aktivrente überhaupt gelten? In Teilzeit wie in Vollzeit, neben Angestellten auch für Selbstständige, Freiberufler oder Beamte?
Fuhlrott: Konkrete gesetzliche Vorgaben sind mir nicht bekannt, es liegen noch nicht einmal Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vor. Der Koalitionsvertrag enthält nur ein paar Sätze, ergänzt durch Schlagworte aus Parteiflyern, etwa von der CDU, die das Modell vorgeschlagen hatte.
Die Diskussion dreht sich bislang fast ausschließlich um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ob auch Selbstständige oder Beamte einbezogen werden, ist nicht erkennbar. Beamte können schon heute in Ausnahmefällen über die Pensionsgrenze hinaus weiterbeschäftigt werden. Für Angestellte hingegen ist die Aktivrente als neue Möglichkeit gedacht.
beck-aktuell: Bundeskanzler Friedrich Merz zeigte sich im ZDF-Sommerinterview optimistisch, die Aktivrente bis zum 1. Januar 2026 "zu schaffen". Was müsste die Regierung arbeitsrechtlich ändern, um das Projekt schnell umzusetzen?
Fuhlrott: Es bedarf zunächst einer entsprechenden gesetzlichen Umsetzung, um die Privilegierungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht einzuführen. Im Arbeitsrecht werden vor allem Änderungen am sogenannten Vorbeschäftigungsverbot im Teilzeit- und Befristungsgesetz diskutiert. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG verbietet sachgrundlose Befristungen, wenn zuvor schon einmal ein Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber bestanden hat. Befristungen ohne Grund sind zwar bis zu zwei Jahre möglich, aber eben nur, wenn es vorher keinen Vertrag mit dem Arbeitgeber gab.
beck-aktuell: Aber es gibt doch heute schon Möglichkeiten, über das Rentenalter hinaus befristet zu arbeiten?
Fuhlrott: Richtig, aber das geht nur, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Nach § 41 SGB VI können laufende Verträge schon heute über die Regelaltersgrenze hinaus verlängert werden – und zwar auch mehrfach und ohne sachlichen Grund. Das funktioniert aber nur innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Wer schon ein paar Monate in Rente ist und dann zurückkommen will, kann diese Regelung nicht nutzen.
"Unternehmen wollen Rentner befristet einstellen"
beck-aktuell: Es sei denn, man würde unbefristet neu eingestellt?
Fuhlrott: Genau. Unbefristete Verträge sind und waren immer schon möglich – selbstverständlich auch mit Rentnerinnen und Rentnern. Aber davor scheuen viele Arbeitgeber zurück. Sie fürchten, dass die Beschäftigten mit steigendem Alter irgendwann nicht mehr leistungsfähig sind. Dann müsste der Arbeitgeber im Zweifel eine Kündigung durchsetzen – mit allen Unsicherheiten eines Kündigungsschutzverfahrens. Deshalb besteht auf Unternehmensseite der Wunsch, Rentnerinnen und Rentner befristet einstellen zu können, auch wenn sie vorher schon dort gearbeitet haben und man um ihre Leistungsfähigkeit weiß.
beck-aktuell: Heißt: Die geplante Ausnahme beim Vorbeschäftigungsverbot würde sich speziell auf diese Fälle beziehen?
Fuhlrott: Genau. Ich gehe nicht davon aus, dass es zu einer generellen Abschaffung kommt. Wahrscheinlich wird man die Ausnahme auf Rentnerbeschäftigungen beschränken. Alles andere wäre politisch kaum durchsetzbar, vor allem nicht mit der SPD.
beck-aktuell: Könnte es einen Anspruch darauf geben, nach der Rente weiterzuarbeiten?
Fuhlrott: Nein, derzeit ist das nicht der Fall. Es gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Die Rentnerin oder der Rentner muss wollen – und der Arbeitgeber ebenso. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung wäre ein massiver Eingriff in die Vertragsfreiheit. Außerdem bestätigen das BAG und Tarifverträge seit Jahren, dass Arbeitsverhältnisse mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden können, wenn das im Vertrag so steht. Solche Klauseln sind Standard. Ein Anspruch auf Weiterarbeit ist daher ausgeschlossen.
Manche fürchten, das könnte ein erster Schritt sein: Heute freiwillige Aktivrente, morgen Pflicht, und wer nicht arbeitet, bekommt weniger Rente. Das ist eine Befürchtung, die man nicht ganz ausschließen kann. Momentan ist das nicht vorgesehen, aber langfristig könnte die Aktivrente ein Test sein, wie das Modell angenommen wird. Ob es später weiterentwickelt oder gar verpflichtend wird, bleibt abzuwarten.
"Unternehmen merken, dass ältere Beschäftigte wertvoll sind"
beck-aktuell: Lassen Sie uns zum Schluss auf die Praxis schauen. Sie vertreten Unternehmen und Führungskräfte, haben Studiengänge im Wirtschaftsrecht aufgebaut, beschäftigen sich viel mit Personalfragen. Wie bewerten Sie die Pläne der Bundesregierung?
Fuhlrott: Der Grundgedanke ist gut. Wir haben eine steigende Lebenserwartung, viele ältere Beschäftigte sind leistungsfähig und wollen weiterarbeiten. Gleichzeitig fehlen Fachkräfte. Es ist sinnvoll, diese Potenziale zu nutzen. Wichtig ist, dass es freiwillig bleibt und nicht zerredet wird, bevor man Erfahrungen gesammelt hat. Man sollte starten, beobachten, und, wenn nötig, nachjustieren. Wenn man in einigen Jahren merkt, dass die Aktivrente nicht den gewünschten Effekt hat, muss man sie ändern. Aber zunächst sollte man sie ausprobieren.
beck-aktuell: Aber braucht es nicht auch ein Umdenken in den Unternehmen? Ab Mitte 50 haben auch hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon Schwierigkeiten, eine neue Anstellung zu finden.
Fuhlrott: Das stimmt. Aber ich sehe erste Veränderungen. Ob nun aus Überzeugung oder aus Mangel an Alternativen – Unternehmen merken, dass ältere Beschäftigte wertvoll sind. Sie bringen Erfahrung mit, eine andere Arbeitseinstellung, kommen gern ins Büro und wollen nicht unbedingt eine Workation. Zunehmend wissen die Unternehmen auch zu schätzen, dass viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beruflich und privat angekommen sind. Viele wollen nicht mehr umziehen und haben nicht ständig den nächsten Karriereschritt im Blick. Sie wollen sich aber sehr gern beruflich noch einmal engagieren, ihre Erfahrung aus Jahrzehnten anwenden und einbringen. Das wissen auch die Menschen in Personalabteilungen zunehmend zu schätzen.
beck-aktuell: Herr Professor Fuhlrott, vielen Dank für das Gespräch!
Prof. Dr. Michael Fuhlrott ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Fuhlrott Arbeitsrecht in Hamburg und Frankfurt. Er berät Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte, ist Prüfer im Arbeitsrecht im Zweiten Juristischen Staatsexamen und Herausgeber beziehungsweise Autor von mehr als 1.000 arbeitsrechtlichen Fachveröffentlichungen.
Die Fragen stellte Pia Lorenz.
Das Gespräch in voller Länge hören Sie in Folge 64 von Gerechtigkeit & Loseblatt, dem Podcast von beck-aktuell und NJW.


