Von Geldwäsche bis Volksverhetzung: Halemba vor Gericht

Ein Neonazi-Lied, mysteriöse Geldtransfers und eine beschädigte Kanzleitür: Ein Gericht versucht nun zu klären, was hinter den Vorwürfen gegen den jungen AfD-Politiker Halemba steckt.

Mehr als eineinhalb Jahre nach der Anklage hat vor dem AG Würzburg der Prozess gegen den umstrittenen AfD-Politiker Daniel Halemba begonnen. Im August vergangenen Jahres hatte das Gericht die Anklage zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem bayerischen Landtagsabgeordneten Volksverhetzung, Geldwäsche, Sachbeschädigung, Nötigung und versuchte Nötigung vor.

Halemba hat sich vor dem AG zunächst nicht persönlich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Wenige Minuten vor Prozessbeginn hatte er vor Journalisten seine Unschuld beteuert. Zudem sagte er den Pressevertretern und -vertreterinnen, er hoffe auf einen Freispruch: "Heute kann ich endlich Gerechtigkeit erfahren."

Die Verteidigung bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert. Nach der Anklageverlesung meldeten sich zwei seiner drei Anwälte zu Wort, konkrete Einlassungen zu den Vorwürfen machten sie aber nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Mutmaßlich Geschädigter vertritt weiteren Angeklagten

Neben Halemba ist ein weiterer Mann angeklagt, der zusammen mit dem 24-Jährigen unter anderem einen Anwalt bedroht und dessen Kanzleitür beschädigt haben soll. Diffizil: Dieser Anwalt, ein AfD-Mitglied, vertritt den Mitangeklagten vor der Kammer, ist zugleich aber mutmaßlich ein Geschädigter.

Bayer sagte vor Gericht, sein Mandant (29) habe keine Sachbeschädigung begangen "Er war es nicht. (...) Mein Mandant und der Landtagsabgeordnete Halemba standen vor der Tür", sagte der Verteidiger zu dem Vorfall im Mai 2023. Wer von ihnen an die Tür "geklopft" habe, wisse er aber nicht, weil er es von innen nicht habe sehen können. Das Verfahren solle daher eingestellt werden.

Neonazi-Lied abgespielt?

Laut Staatsanwaltschaft soll auf Halembas Geburtstagsfeier im Juli 2022 ein Lied einer Neonazi-Band gespielt worden sein, das zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung aufstachelt. Halemba, Spitzenkandidat der AfD Würzburg für die Kommunalwahl in Bayern im März, argumentierte vor Prozessbeginn stets, er sei zur fraglichen Zeit bei der Feier überhaupt nicht anwesend gewesen. Für die Anklage ist das Abspielen des Liedes ein Fall von Volksverhetzung.

Halemba soll zudem einen Zeugen in dem Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeschüchtert haben. Die Behörde wirft dem 24-Jährigen darüber hinaus vor, einen mittleren vierstelligen Geldbetrag von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum transferiert zu haben. Das Geld soll aus Betrügereien Dritter stammen, Halemba soll für den Transfer eine Provision bekommen haben – der Vorwurf lautet auf Geldwäsche.

Fraglich ist, ob Halemba wusste, dass das Geld aus illegalen Machenschaften stammen soll. Nach Aussage eines Zeugen, der zum damaligen Zeitpunkt mit Halemba befreundet war, wusste der 24-Jährige nicht, dass das Geld ergaunert gewesen sei. "Das war ein reiner Freundschaftsdienst", für einen gemeinsamen Bekannten, der ein deutsches Konto gebraucht habe für Zahlungen von Kunden, die bei ihm Waren wie Fahrräder gekauft hätten.

Nach Angaben eines vom Gericht befragten Polizisten wurden drei Menschen geschädigt, die Mitte 2022 bei dem besagten Dritten Waren bestellt hatten, die nie geliefert worden seien.*

Verhandlung vor Jugendkammer

Insgesamt hat die Jugendkammer acht Verhandlungstage bis zum 29. Januar terminiert. Der Prozess findet vor einem Jugendschöffengericht statt, weil Halemba bei einem Teil der vorgeworfenen Handlungen aufgrund seines damaligen Alters noch unter Jugendstrafrecht fällt. Halemba gilt als Rechtsaußen in der bayerischen AfD. Die AfD-Fraktion im Landtag hat sich bisher mehrheitlich hinter ihren umstrittenen Jung-Parlamentarier gestellt, sein Abgeordnetenmandat nimmt er weiter wahr.

Sollte das Gericht in seinem Urteil einige Vorwürfe als erwiesen ansehen, sind sowohl eine Haft- als auch eine Geldstrafe denkbar. Möglich wären aber auch Erziehungsmaßregeln wie Sozialstunden, ein Extremismus-Präventionskurs oder das Schreiben eines Aufsatzes über die Verfehlungen.

(*Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde am Tag seiner Veröffentlichung um die Zeugenaussagen zum Geldwäschevorwurf ergänzt. bw, 07.01.2025, 15.09 Uhr)

Redaktion beck-aktuell, js, 7. Januar 2026 (dpa).

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