Weil er ohne Erlaubnis der sorgeberechtigten Großmutter Fotos seiner kleinen Tochter ins Internet gestellt hat, ist ein Vater zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Hannover verurteilte ihn zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro, wie ein Sprecher des Gerichts am 03.02.2020 sagte (Az.: 244 Ds 228/19).
Sorgeberechtigte Großmutter klagte und bekam Recht
Die Großmutter habe dem 23-Jährigen als Sorgeberechtigte des damals neun Monate alten Mädchen zwar erlaubt, Fotos von sich und dem Kind zu machen. Die Bilder habe er aber zwischen Januar und April 2019 trotz ihres Verbots bei Facebook veröffentlicht und so seinen Facebook-Freunden Einblick in den geschützten Raum in der Wohnung der Großmutter gegeben. Die Großmutter hatte gegen die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien geklagt. Das Urteil ist rechtskräftig.
AG Hannover - 244 Ds 228/19
Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Schimke, Rechtliche Rahmenbedingungen der Veröffentlichung von Kinderfotos im Netz durch Eltern, NZFam 2019, 851
Lauber-Rönsberg, Das Recht am eigenen Bild in sozialen Netzwerken, NJW 2016, 744