Ein Mann vermietet ein Wohnhaus an eine Frau. Dann kündigt er ihr fristlos: Sie habe ihn mit den Worten "Ihr Kanacken!", "Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!" und "Scheiß Ausländer!" beleidigt, als er sie an ihrer Wohnanschrift aufgesucht habe.
Die Mieterin behauptet, ein solches Aufeinandertreffen habe es nie gegeben. Weil sie ihre Wohnung nicht fristgerecht räumte, erhob der Vermieter Klage.
Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar
Das AG Hannover hat die Mieterin zur Räumung und Herausgabe des Wohnhauses verurteilt (Urteil vom 10.09.2025 – 465 C 781/25). Die vom Vermieter ausgesprochene Kündigung sei wirksam und habe das Mietverhältnis beendet.
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, wenn dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten sei. So liege der Fall hier. Die Mieterin habe ihren Vermieter in rassistischer und menschenverachtender Weise beleidigt. Davon zeigte sich das AG Hannover nach der Beweisaufnahme überzeugt. Zwei unabhängige Zeugen hätten den Vorfall, so wie ihn der Vermieter geschildert hat, bestätigt.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist möglich.


