Laut Frankfurter Rundschau veröffentlichte die Politikerin Ditfurth im September 2024 auf X einen Screenshot der Internetseite der Universität Heidelberg. Darauf waren Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers eines Mannes zu sehen, den sie als Antisemiten und Holocaust-Relativierer bezeichnete. Der Mann erklärte, er habe daraufhin mindestens zwei Droh-Mails erhalten.
Die Zeitung berichtet weiter, die Staatsanwaltschaft habe zunächst einen Strafbefehl über 9.000 Euro erlassen. Da Ditfurth diesen nicht akzeptierte, kam es zur Verhandlung. Dort gab sie an, sie habe die Universität zu einer Auseinandersetzung über die Beschäftigung des Mannes bewegen wollen. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt ihr entgegen, sie habe mit ihrem Tweet die Adresse des Arbeitgebers verbreitet. Grundlage des Vorwurfs war § 126a StGB, der seit Ende 2021 das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten unter Strafe stellt.
Schließlich beantragte jedoch auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch, da die Adresse öffentlich zugänglich war und die beiden Mails gar keine Drohungen enthielten. Der Oberstaatsanwalt betonte laut Frankfurter Rundschau jedoch, dass der recht neue Straftatbestand "eine große Grauzone" enthalte und immer ein Risiko für Strafanzeigen bestehe (Urteil vom 11.09.2025 – 981 Ds 6434 Js 254498/23).
Ditfurth war Mitbegründerin der Grünen, verließ die Partei aber 1991, weil sie sich in ihren Augen zu stark nach rechts entwickelt hatte. Sie gründete die Kleinstpartei Ökologische Linke mit, aus der 2000 die Wählervereinigung ÖkoLinX hervorging. Für diese sitzt sie in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung.


