Eine elftägige Kreuzfahrt für 6.580 Euro pro Person verspricht eigentlich ein hervorragendes Reiseerlebnis – aber nicht, wenn man in einer Kabine direkt neben den Schiffsmotoren wohnt. Eine Reklamation direkt nach Fahrtantritt beim Reiseleiter nutzte nichts, weil das Schiff komplett ausgebucht war. So durchlitten die beiden Passagiere eine schlimme Zeit, weil sie nicht nur den permanent laufenden Generator hörten, sondern sich bei laufendem Motor sogar nur noch schreiend unterhalten konnten. An Schlaf war gar nicht zu denken, noch nicht einmal mit Ohropax. Und das, obwohl sie die Kabine "Superior" gebucht hatten, die teuerste Kategorie, wie sie meinten. Der Veranstalter konterte, damit müsse man rechnen, wenn man die billigste Kabine buche.
Das AG Berlin-Schöneberg (Urteil vom 17.07.2025 – 2 C 128/20) sprach den beiden Passagieren wegen der erheblichen Lärmbelästigung 20% anteilige Reisepreisrückerstattung nach § 651d BGB für die Tage mit gestörter Nachtruhe zu und 10% für die Tage, in denen nur die Ruhepausen am Tag nicht genießbar waren. Dabei ging das Gericht davon aus, dass das Schiff die Hälfte aller Nächte gefahren war.
Fun fact: Obwohl die Kabine nach Ansicht eines Zeugen "die wohl schlechteste Kabine" auf dem Schiff war, fand das AG Berlin-Schöneberg heraus, dass die beiden Kreuzfahrer entgegen der Ansicht beider Parteien weder die billigste noch die teuerste Kabinenkategorie gewählt hatten.