Kindesadoption bislang nur bei Ehe
Die beiden Männer waren zunächst eine Lebenspartnerschaft eingegangen und ließen diese nach dem Gesetz über eine "Ehe für alle“ (Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts), das am 01.10.2017 in Kraft getreten ist, in eine Ehe umwandeln. Bisher ist es für eine Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz nicht möglich, gemeinschaftlich ein Kind zu adoptieren, und es ist ungeklärt, ob diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Durch die Umwandlung in eine Ehe stellte sich dieses Problem für die beiden Männer nicht mehr.
Ehepaar hocherfreut
Die schwulen Eheleute – Michael (42) und Kai Korok (46) – zeigten sich hocherfreut über die Entscheidung des Familiengerichts. "Es ist ein großartiges Gefühl, gemeinsam als Elternteil eingetragen zu sein“, sagte Michael Morok am 10.10.2017 gegenüber der Presse. Allgemein sei die Veränderung der Gesetzeslage ein riesengroßer Gewinn für Paare und Kinder in dieser Situation, betonte der 42-Jährige. Bisher habe zunächst einer der Partner in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ein Kind alleine adoptieren können, so Korok. Dann hätte der andere nur noch die Möglichkeit gehabt, eine Stiefkindadoption zu beantragen. Das sei ein absurder Prozess gewesen, sagte der 42-Jährige. "Wir sind jetzt ein Paar, wie alle anderen Paare, die sich um ein Adoptivkind bemühen."