50.000 für Nacktfotos: Priester ließ sich nicht erpressen

Weil er einen Priester mit Nacktfotos erpresst hat, ist ein 50-Jähriger vom AG Augsburg zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Der Erpresser saß in Haft, kommt nun aber frei.

Der Erpresser hatte die Bilder laut der Anklage von einer Internetplattform für Homosexuelle geladen und die Zahlung von 50.000 Euro verlangt. Der Priester ging allerdings nicht darauf ein und erstattete Anzeige bei der Polizei. Der Angeklagte hatte die Nacktbilder sowie ein Foto, das den Geschädigten als Pfarrer zeigt, Ende 2022 zunächst über einen Messaging-Dienst an den Theologen geschickt. Er drohte dem Priester, die Bilder ans Fernsehen zu geben und in der Pfarrgemeinde des Priesters im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg zu veröffentlichen. Später schickte er auch noch eine Mail mit den Nacktfotos an das Pfarramt des Priesters. In beiden Fällen kam der Geistliche den Forderungen nicht nach und zahlte nichts.

Der 50-jährige Täter musste sich wegen versuchter Erpressung verantworten - nur wenn das Opfer gezahlt hätte, wäre es im strafrechtlichen Sinn eine vollendete Erpressung gewesen. Das Gericht verurteilte ihn letztlich zu einem Jahr und acht Monaten Haft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Beschuldigte 800 Euro zahlen.

Nachdem der 50-Jährige zwischenzeitlich wegen der Vorwürfe in Untersuchungshaft war, wurde der Haftbefehl aufgrund des Urteils dann aufgehoben. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, cil, 30. Mai 2025 (dpa).

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