Frauenrechte in Afghanistan: Taliban-Dekret erschwert Schutz vor Gewalt im privaten Raum

Per Dekret legen die Taliban in Afghanistan neue Strafen für Regelbrüche fest, die sich insbesondere gegen die Rechte von Frauen richten. Experten fürchten Willkür. Die UN-Frauenorganisation UN Women schlägt Alarm.

Die UN-Frauenorganisation UN Women sieht Mädchen und Frauen in Afghanistan durch ein neues Dekret der Taliban einem größeren Risiko von Gewalt ausgesetzt. "UN Women ist zutiefst besorgt über die Auswirkungen des Dekrets", teilte die Beauftragte von UN Women in Afghanistan, Susan Ferguson, mit.

Das Dekret Nr. 12 wurde Anfang Januar vom obersten Taliban-Führer Haibatullah Achundsada den Gerichten zur Umsetzung vorgelegt. Es hebt nach Auskunft von UN Women die Gleichheit von Männern und Frauen vor dem Gesetz offiziell auf und gewährt Ehemännern Autorität über ihre Ehefrauen.

Nach dem Dekret sei ein Ehemann nur dann strafrechtlich für Gewalt innerhalb der Ehe verantwortlich, wenn er schwere und sichtbare körperliche Verletzungen verursacht. Andere Formen von Gewalt – einschließlich psychologischer und sexueller Gewalt – seien nicht verboten, berichtet die Organisation.

Unter Dekret Nr. 12 – und in Verbindung mit bestehenden Dekreten – stünden Frauen vor erheblichen Hürden, wenn sie Gerechtigkeit suchten. Sie müssten Missbrauch vor einem männlichen Richter beweisen, vollständig verschleiert, und in Begleitung eines männlichen Vormunds – der auch selbst der Täter sein könne.

Kritik an Beamten unter Strafe gestellt

Zudem kritisierte das UN-Organ, dass Frauen und deren Angehörige zu Gefängnisstrafen verurteilt werden können, wenn sie zu oft ohne Einverständnis ihrer Ehemänner Familienmitglieder besuchen. Außerdem kriminalisiere es Kritik an De-facto-Beamten, deren Politik oder deren Auslegung der Scharia. Solche Kritik könne mit Strafen wie Gefängnis oder körperlicher Züchtigung geahndet werden, was die Teilnahme am öffentlichen Leben und das Eintreten für Frauenrechte weiter einschränke.

Die afghanische Menschenrechtsorganisation Rawadari hatte Ende Januar auf den Gesetzestext aufmerksam gemacht. Nach Einschätzung von Experten handelt es sich dabei um eine Art Strafrecht, das jedoch viele Graubereiche enthalte und so auch Willkür ermögliche.

Redaktion beck-aktuell, js, 26. Februar 2026 (dpa).

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