Zeitung veröffentlichte Lageberichte in Online-Portal
Hintergrund ist die Veröffentlichung militärischer Lageberichte über Auslandseinsätze der Bundeswehr, die eigentlich Verschlusssachen der niedrigsten Geheimhaltungsstufe sind. Unter dem Namen "Afghanistan-Papiere" waren auf dem Online-Portal der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) Teile der Lageberichte erschienen.
Bundesrepublik verklagte Funke Mediengruppe auf Unterlassung
Die WAZ gehört zur Funke Mediengruppe. Deutschland leitete zwar kein Strafverfahren wegen der Verbreitung vertraulicher Informationen ein, klagte jedoch wegen der Verletzung des Urheberrechts auf Unterlassung. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall letztlich nach Luxemburg (GRUR 2017, 1027).
Generalanwalt stuft Lageberichte als reine Informationsdokumente ein
Generalanwalt Szpunar betonte nun, bei solchen Lageberichten handele sich um reine Informationsdokumente, die in einer neutralen und standardisierten Sprache verfasst seien. Zudem werde das Urheberrecht in diesem Fall von der Bundesrepublik instrumentalisiert. Das Ziel Deutschlands, bestimmte Informationen zu schützen, habe nichts mit den Zielen des Urheberrechts zu tun.