"Afghanistan-Papiere": EuGH-Generalanwalt stützt deutsche Mediengruppe

Im Rechtsstreit mit der Funke Mediengruppe um die Veröffentlichung als geheim eingestufter Bundeswehr-Berichte hat EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar der Bundesrepublik Deutschland einen Dämpfer erteilt. Er äußerte am 25.10.2018 in Luxemburg Zweifel daran, dass schlichte militärische Lageberichte nach EU-Recht urheberrechtlich geschützt seien (Az.: C-469/17).

Zeitung veröffentlichte Lageberichte in Online-Portal

Hintergrund ist die Veröffentlichung militärischer Lageberichte über Auslandseinsätze der Bundeswehr, die eigentlich Verschlusssachen der niedrigsten Geheimhaltungsstufe sind. Unter dem Namen "Afghanistan-Papiere" waren auf dem Online-Portal der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) Teile der Lageberichte erschienen.

Bundesrepublik verklagte Funke Mediengruppe auf Unterlassung

Die WAZ gehört zur Funke Mediengruppe. Deutschland leitete zwar kein Strafverfahren wegen der Verbreitung vertraulicher Informationen ein, klagte jedoch wegen der Verletzung des Urheberrechts auf Unterlassung. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall letztlich nach Luxemburg (GRUR 2017, 1027).

Generalanwalt stuft Lageberichte als reine Informationsdokumente ein

Generalanwalt Szpunar betonte nun, bei solchen Lageberichten handele sich um reine Informationsdokumente, die in einer neutralen und standardisierten Sprache verfasst seien. Zudem werde das Urheberrecht in diesem Fall von der Bundesrepublik instrumentalisiert. Das Ziel Deutschlands, bestimmte Informationen zu schützen, habe nichts mit den Zielen des Urheberrechts zu tun.

EuGH, Schlussanträge vom 25.10.2018 - C-469/17

Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2018 (dpa).