Abgesagte Swift-Konzerte: Was tun mit dem Hotelzimmer?

Swifties – so nennen sich die Fans von Taylor Swift – nehmen für die Auftritte "ihres" Popstars oft weite Wege auf sich und zahlen eine Menge Geld für Flüge und Hotel. Jetzt wurden in Wien mehrere Konzerte wegen Terrorgefahr abgesagt – und viele Fans werden wohl auf den Kosten sitzenbleiben.

Dabei wäre die Absage der Konzerte doch schon Enttäuschung genug. Viele wollten extra für einen der drei Auftritte in die österreichische Hauptstadt reisen oder sind schon vor Ort – und sitzen nun nicht nur auf den Kosten für die Tickets, sondern auch auf denen für Hotels, Bahntickets oder Flüge.

Zwar besteht ein Anspruch auf Erstattung der Konzerticket-Preise – keine Erstattungen aber sind von Hotel, Bahn oder Airline zu erwarten. Denn diese können ihre angebotene Dienstleistung ja erbringen – das ist unabhängig vom Konzert zu betrachten.

Wer in so einem Fall nach einer Konzertabsage also sein Zimmer oder seinen Flug stornieren will, muss mit Blick auf mögliche Rückerstattungen in die Stornobedingungen des Anbieters schauen. "Ich schätze, dass viele nicht stornierbare Tarife gewählt haben und jetzt auf den Kosten sitzenbleiben", sagt die Reiserechtsexpertin Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum. Das sei natürlich bitter.

Bei Pauschalreise bessere Aussicht auf Erstattung

Anders sieht es nur aus, wenn man über einen Veranstalter ein Reisepaket rund um das Konzert gebucht hat – also eine Pauschalreise. Hier rät Karolina Wojtal Betroffenen, den Veranstalter schriftlich zur Erstattung des gesamten Reisepreises aufzufordern, da ein wesentlicher Teil der Reise (das Konzert) nicht stattfinden könne. Gegebenenfalls storniert der Veranstalter in so einem Fall auch von sich aus die Reise. Dann hat man in jedem Fall Anspruch auf die Erstattung des gesamten Reisepreises.

Für die meisten Swifties, die nach Wien wollten oder schon in der österreichischen Hauptstadt sind, dürfte das nach Einschätzung der Expertin aber wohl nicht zutreffen: Sie geht davon aus, dass allenfalls ein Bruchteil von ihnen eine Konzert-Pauschalreise gebucht hat – die meisten haben sich vermutlich individuell um Flüge und Unterkunft gekümmert. Ihnen bleibt nur: Stornieren und womöglich auf den Kosten sitzenbleiben oder dennoch hinfahren beziehungsweise bleiben und sich Wien anschauen. Leider ohne Konzert.

Redaktion beck-aktuell, bw, 8. August 2024 (dpa).