Das OVG Koblenz hat entschieden, dass gewerbliche E-Scooter-Touren auf Feld- und Waldwegen in Bad Dürkheim derzeit nicht zulässig sind (Beschluss vom 02.12.2025 – 7 B 11281/25.OVG).
Ein Unternehmer, der bereits Lama-Wanderungen anbietet, hatte sein Gewerbe um geführte Touren mit E-Scootern erweitert. Die Stadt Bad Dürkheim untersagte diese Fahrten auf allen Wegen, die mit dem Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" gekennzeichnet sind.
Der Mann aber ließ nicht locker und argumentierte, seine E-Scooter mit maximal 6 km/h seien rechtlich Krankenfahrstühle und dürften nach der StVO dort fahren, wo Fußgängerverkehr erlaubt ist. Das VG lehnte den Eilantrag jedoch ab: Zwar seien die einsitzigen E-Scooter als Krankenfahrstühle anzusehen, entscheidend sei aber die Feld- und Waldwegesatzung.
Keine Altersdiskriminierung
Die Wege seien öffentliche Einrichtungen der Gemeinde mit dem Zweck der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Die gewerblichen Event-Touren fielen nicht unter die erlaubte private "Benutzung als Fußweg" und bedürften einer ausdrücklichen Erlaubnis der Stadt.
Das OVG bestätigte diese Auffassung. Eine solche Erlaubnis habe der Unternehmer weder beantragt noch erhalten. Das Verbot greife nicht unverhältnismäßig in seine Berufsausübungsfreiheit ein, da weiterhin Lama-Wanderungen möglich seien und eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden könne.
Auch eine mittelbare Diskriminierung behinderter oder älterer Menschen liege nicht vor, da das Scooter-Verbot nur die gewerbliche Nutzung betreffe, nicht die private Nutzung als Fußweg.


