Umwelt-Schlappe für den Technologie-Konzern Apple: Das Unternehmen darf seine Smartwatches in Deutschland künftig nicht mehr als "CO2-neutral" bewerben. Das LG Frankfurt am Main hat die Werbung als irreführend untersagt und ist mit seinem Urteil einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe gefolgt. Der Verein hatte Apple Greenwashing vorgeworfen.
Apple darf ab sofort die umstrittenen Aussagen nicht wiederholen, wie eine Gerichtssprecherin erläutert. "Das Urteil gilt sofort." Für Verstöße hat das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro angezeigtem Fall angedroht. Das Unternehmen äußerte sich zunächst nicht zu der Frage, ob es weitere Rechtsmittel einlegt.
Ob eine Werbung irreführend sei, hänge davon ab, welchen Gesamteindruck sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen hervorrufe, also hier Verbrauchern als potentiellen Käufern der Apple Watch, so das LG (Urteil vom 26.08.2025 – 3-06 O 8/24). Die Verbrauchersicht sei beim Thema der Klimaneutralität geprägt vom Pariser Abkommen aus dem Jahr 2015.
Danach dürfen zur Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, als der Atmosphäre durch ein Senken des Kohlenstoffdioxidanteils – etwa mit Wäldern – entzogen werden. Verbraucher würden daher davon ausgehen, dass bei der beworbenen Apple Watch eine CO2-Kompensation bis etwa in das Jahr 2050 gesichert sei.
"Kleiner Rest" soll kompensiert werden
Apple hat seit 2023 drei Modelle der Apple-Watch als "unser erstes Co2 neutrales Produkt" beworben. Die große Masse der Emissionen werde bereits bei Herstellung und Transport vermieden und ein "kleiner Rest" über naturbasierte Kompensationsprojekte ausgeglichen, heißt es in den entsprechenden Anzeigen. Der Verein Deutsche Umwelthilfe sieht in den Aussagen "dreistes Greenwashing".
Schon bei der ersten Verhandlung im Juni hatte das Gericht zu erkennen gegeben, dass es einzelne von Apple aufgeführte Kompensationsprojekte für nicht langfristig genug hält. Das Unternehmen hatte eingeräumt, dass bei einem Aufforstungsprojekt in Paraguay erst 25% der Fläche langfristig gesichert sind. Laut Urteil sind 75% der Anbaufläche nur bis 2029 gepachtet. Das sei zu kurzfristig, um die bei den Verbrauchern geweckten Erwartungen zu erfüllen.
Die Umwelthilfe zweifelte gar jeglichen positiven Klimaeffekt der Pflanzungen an. "Es geht um Eukalyptus-Plantagen, die im Jahr 2029 abgeholzt werden und keine ausreichenden Folgeverträge existieren", sagte ihr Anwalt Remo Klinger. Apple müsse seine Werbung ändern. "Sie dürfen diese Uhr nicht mehr als CO2-Neutral bewerben. Verbraucher, die darauf Wert legen, dass sie klimaschonende Produkte kaufen, werden an der Stelle nicht mehr in die Irre geführt."
Apple hält an Umwelt-Aussagen fest
Apple verwies nach dem Urteil auf frühere Aussagen zur angeblichen CO2-Neutralität der Apple Watch. Die Produkte seien das Ergebnis branchenführender Innovationen in den Bereichen sauberer Energie und kohlenstoffarmen Designs, die die Emissionen deutlich senken. Gleichzeitig investiere man zur CO2-Entnahme in sorgfältig ausgewählte naturbasierte Projekte. Apple hat angekündigt, die gesamte Produktpalette bis 2030 CO2-neutral gestalten zu wollen. Ab dem kommenden Jahr sind in der EU produktbezogene Klimaaussagen ohnehin verboten, sofern sie auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen außerhalb der eigentlichen Wertschöpfung beruhen.
Keinen Erfolg hatte die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Logo "Carbon Neutral". Diesbezüglich machte der Verein geltend, es könne als Gütesiegel missverstanden werden. Dem widersprach das LG jedoch. "Die Gestaltung des Logos besitze nicht die Anmutung eines Gütesiegels", so die Richterinnen und Richter. Das Logo werde von Verbrauchern nur als Erkennungszeichen dafür verstanden, ob das betreffende Produkt nach den Maßstäben von Apple als CO2-neutral eingeordnet werde. Der mit einem offiziellen Gütesiegel vermittelte Eindruck einer Gewähr für eine bestimmte Güte und Brauchbarkeit der Ware werde damit nicht geschaffen.