#74: ChatGPT klaut Liedtexte, Wirecard-Aktionäre verlieren, Sitzblockade bleibt strafbar, NRW streicht Arbeitsgerichte

Die Entscheidung dieser Woche kam aus München, wo das Landgericht OpenAI verurteilte, weil ChatGPT Liedtexte von Herbert Grönemeyer und anderen abspeichere. Außerdem müssen sich Wirecard-Aktionäre in der Gläubigerreihe hinten anstellen und das BVerfG liefert frischen Examensstoff.

GEMA siegt gegen OpenAI: Weil ChatGPT Songs von Her­bert Grö­ne­mey­er, Rein­hard Mey und anderen Künstlerinnen und Künstlern "memorisiere", hat der US-Kon­zern laut LG München I Ur­he­ber­rech­te ver­letzt. Ein Auftakt zum großen Clash zwischen Kreativen und KI-Industrie? Darüber sprechen Pia Lorenz und Hendrik Wieduwilt mit dem Rechtsanwalt Tobias Voßberg.

Wirecard-Pleite: Die Aktionärinnen und Aktionäre des vermeintlichen deutschen FinTech-Wunders erleben die nächste Bauchlandung: Nach einem BGH-Urteil werden sie beim Insolvenzverfahren vermutlich leer ausgehen.

Sitzblockade: Wer Versammlungen "grob stört", kann sich strafbar machen – da hilft auch der eigene Art. 8 GG nicht viel, sagt das BVerfG. Die eigenen Rechte dürften nicht dazu dienen, die Freiheit anderer zunichte zu machen. Lorenz und Wieduwilt hören schon die JPAs mit den Hufen scharren.

News: Polen wurde vom EGMR wegen einer Abtreibungsentscheidung verurteilt, der EuGH widmete sich der Mindestlohnrichtlinie und NRW stutzt seine Arbeitsgerichte zusammen. Außerdem gibt's noch einen Blick auf die JuMiKo-Ergebnisse und Neues von Kim Kardashians Bemühungen, endlich das Bar Exam zu bestehen.

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Redaktion beck-aktuell, Pia Lorenz, Chefredakteurin beck-aktuell und Mitglied der Schriftleitung der NJW; Dr. Hendrik Wieduwilt, Rechtsanwalt & Strategieberater, 14. November 2025.

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