Kritik: Genehmigung erfolgte ohne geforderte Auflagen
Wie die "taz" berichtete, hatte das Umweltbundesamt den Mitteln "erhebliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, insbesondere auf die Insektenwelt" attestiert und deswegen auf Auflagen bestanden. Diese tauchten nun in der Genehmigung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht auf, kritisiert das Umweltministerium. Ohne Einverständnis des Umweltbundesamtes, das zum Umweltministerium gehört, dürfen Pflanzenschutzmittel nicht für den deutschen Markt zugelassen werden.
Agrar-Staatssekretär: Umweltbundesamt hat für 2019 keine Bedingungen gestellt
Die Zulassungen sind befristet bis Ende 2019, da das Umweltbundesamt ab 2020 auf strengere Auflagen für die Artenvielfalt bestehen will – darüber streiten die beiden zuständigen Ministerien derzeit noch. Agrar-Staatssekretär Hermann Onko Aeikens sagte der dpa, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit habe mit seinen aktuellen Zulassungsentscheidungen "im Einklang mit den Regeln des Pflanzenschutzgesetzes gehandelt". Die Zulassungen seien für 2019 erteilt worden. Das Umweltbundesamt habe mit seinem Einvernehmen für diesen Zeitraum keine weiteren Bedingungen gestellt. Das sollte auch das vorgesetzte Umweltministerium wissen.
Grüne kritisieren Agrarministerium wegen Zulassung insbesondere von Cyantraniliprol
Die Grünen kritisierten das Agrarministerium: "Insbesondere mit der Zulassung des Neonikotinoid-Nachfolgers Cyantraniliprol für die Freilandanwendung straft Julia Klöckner ihre trendigen Sonntagsreden von systemrelevanten Bienen und Insektenschutz-Papieren Lügen", sagte Agrarexperte Harald Ebner.