Trotz gegenteiliger Patientenverfügung durfte ein dänisches Krankenhaus einem bewusstlosen Patienten eine Bluttransfusion verabreichen, die für sein Überleben notwendig war. Dass das dänische Recht bei Lebensgefahr nur eine aktuelle Ablehnung gelten lässt, hält der EGMR für rechtens.
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